20.09.2006, 08:50 Uhr
Der Streit über die Gesundheitsreform entwickelt sich zunehmend zu einer ernsten Krise der Großen Koalition. Dem Vernehmen nach zieht auch Kanzlerin Angela Merkel Teilaspekte der gemeinsam mit der SPD vereinbarten Eckpunkte in Zweifel. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, sind die Fronten zwischen SPD und Union bereits so verhärtet, dass personelle Veränderungen in der Regierung nicht mehr tabu seien. Dabei gehe es um Gesundheitsministerin Ulla Schmidt.
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Vertrauensverhältnis beschädigt
Einige Sozialdemokraten hätten sich am Dienstag geärgert, weil Merkel die Gesundheitsministerin harsch kritisiert hatte, berichtet das Blatt. Merkel hatte Schmidt am Montag vorgeworfen, sie sei schuld an den "dramatischen" Verzögerungen bei der Reform. Die Äußerungen der Kanzlerin werden nach Angaben der "SZ" in der Koalition dahingehend gedeutet, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Kanzlerin und Ministerin beschädigt sei.
"Abstrus und gegenstandslos"
Das Gesundheitsministerium wies Spekulationen über eine mögliche Entlassung Schmidts energisch zurück. Der Bericht der "Süddeutschen" sei "abstrus und gegenstandslos", sagte Ministeriumssprecher Klaus Vater. Auch Unionsfraktionsvize Wolfgang Zöller wandte sich gegen derlei Spekulationen: "Von Personaldiskussionen halte ich überhaupt nichts. Das hilft uns in der Sache nicht weiter", sagte der CSU-Politiker dem "Tagesspiegel". Er forderte Schmidt aber zu besserer Zuarbeit auf. "Wenn das Gesundheitsministerium sich an die verabredeten Zeitpläne hielte, könnte sich unsere Zusammenarbeit wesentlich besser gestalten." Der Union bleibe zu wenig Zeit, die Vorlagen des Ministeriums zu prüfen.
Streit um Ein-Prozent-Regel
Wie es in Koalitionskreisen hieß, erklärte die Kanzlerin in der CDU-Präsidiumssitzung am Montag, über die Teile der Eckpunkte, die nicht praktikabel seien, müsse mit der SPD noch einmal geredet werden. Sie habe das vor allem auf die von den Sozialdemokraten durchgesetzte so genannte Ein-Prozent-Regelung bezogen. Demnach soll der geplante Zusatzbeitrag, den gesetzliche Kassen bei Bedarf neben dem regulären Beitrag erheben dürfen, auf ein Prozent des Haushaltseinkommens begrenzt werden. Damit will die SPD soziale Härten vermeiden. Für die Union dagegen schränkt das den Wettbewerb zwischen den Kassen ein.
Quelle: dpa
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