06.02.2006, 10:33 Uhr
Um den Ärztemangel vor allem in Ostdeutschland zu bekämpfen, will Gesundheitsministerin Ulla Schmidt Ärzten mehr Freiheiten einräumen. Wie die "Berliner Zeitung" berichtet, will die SPD-Politikerin das ärztliche Vertragsrecht entsprechend ändern.
Angestellte und Zweigstellen
Wie das Blatt aus einem Eckpunktepapier zitiert, sollen Ärzte künftig unbegrenzt andere Mediziner anstellen dürfen. Das soll auch dann gelten, wenn es sich um Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen handelt. Mediziner sollen zudem die Möglichkeit erhalten, an unterschiedlichen Orten Praxen zu betreiben. Damit wäre es zum Beispiel möglich, dass ein in Berlin niedergelassener Arzt in der unterversorgten Uckermark eine weitere Praxis unterhält und dort andere Mediziner beschäftigt. In unterversorgten Regionen sollen zudem alle Altersgrenzen für die Tätigkeit von niedergelassenen Ärzten fallen, heißt es weiter. Damit dürften Ärzte über das 68. Lebensjahr hinaus praktizieren. Zum Zeitpunkt der Niederlassung könnten sie zudem älter als 55 Jahre alt sein.
Einzelverträge mit den Kassen
Weiter droht die Ministerin, die Kassenärztlichen Vereinigungen zu entmachten, sollten diese den Ärztemangel nicht in den Griff bekommen. Dem Papier zufolge schlägt Schmidt vor, dass Ärzte Einzelverträge mit den Krankenkassen vereinbaren, um die Versorgungslücken zu schließen. Der so genannte Sicherstellungsauftrag der Vereinigungen würde in diesem Fall an die Kassen übertragen.
Kassenchefs sollen haften
Zudem plant Schmidt dem Bericht zufolge, die üblicherweise hoch bezahlten Vorstände von Krankenkassen stärker in die Pflicht nehmen. Sie will die persönliche Haftung der Kassenchefs auf „jede Art von Fahrlässigkeit“ ausweiten. Aktuell müssen die Vorstände in der Regel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Auch sollen Krankenkasse nicht mehr die Kosten einer entsprechenden Haftpflichtversicherung für den Vorstandschef übernehmen dürfen.
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