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Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Rechte leiblicher Väter

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Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Rechte leiblicher Väter

15.09.2011, 14:44 Uhr

Straßburg hat die Rechte der biologischen Väter gestärkt (Quelle: imago)

Straßburg hat die Rechte der biologischen Väter gestärkt (Quelle: imago)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat leiblichen Vätern den Rücken gestärkt. Die Straßburger Richter erklärten, dass einem mutmaßlichen biologischen Vater der Umgang nicht einfach verwehrt werden darf - auch wenn das Kind rechtlich einen Vater hat. Die nationalen Gerichte müssten den Sachverhalt zumindest prüfen.

Geklagt hatte ein 53-Jähriger aus Fulda. Ihm hatten deutsche Gerichte die Klärung seiner Vaterschaft und den Umgang mit seinem mutmaßlichen Sohn bisher verweigert.

Die verheiratete Mutter hatte eine Beziehung zu ihm unterhalten, trennte sich jedoch während ihrer Schwangerschaft von ihm und kehrte zu ihrem Ehemann zurück. Der Kläger sah sein mutmaßliches Kind nie, erkannte aber schon vor der Geburt seine Vaterschaft an. Rechtlicher Vater des heute Siebenjährigen ist der Ehemann der Mutter.

Das Ehepaar hatte im Interesse der Familie einen Vaterschaftstest abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Antrag des Beschwerdeführers ohne Begründung zurück.

Kläger bekommt Schmerzensgeld

Die Gerichte hätten die Umstände dieses Falls genauer prüfen sollen, befanden die Straßburger Richter jetzt. So hätte untersucht werden sollen, ob ein Umgang des mutmaßlichen Vaters nicht im Interesse des Kindeswohls läge. Dass dies unterblieben sei, werteten sie als Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist.

Deutschland wurde verurteilt, dem Kläger ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zu zahlen. Gegen das Straßburger Kammerurteil kann allerdings noch Berufung beantragt werden.

Deutsches Recht gibt sozialen Beziehungen den Vorrang

Das deutsche Recht räumt dem Schutz der Familie und den sozialen Beziehungen absoluten Vorrang ein, auch wenn ein Kind nicht vom Ehemann der Mutter abstammt. Wenn - wie in diesem Fall - das Kind mit seiner Mutter und deren Ehemann lebt, ist der potenzielle leibliche Vater völlig rechtlos. Er kann nicht einmal ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren einleiten.



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Quelle: AFP , dpa

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Kommentare (10)

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Thema: "Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Rechte leiblicher Väter"

Werner S. schrieb: am 15. September 2011 um 18:36:35
(25) (1) EU Gerichtshof stärkt das Recht leiblicher Väter
Warum muss man immer erst einen Jahrelangen juristischen Weg bis zum EU Gerichtshof für
Menschenrechte gehen, wenn man als leiblicher Vater seine Rechte wahrnehmen will? Gerade in Deutschland aber, werden die Rechte der leiblichen Väter von den Gerichten mit Füssen getreten. Hatte es auch mit einem solchen Familienrichter (Repuplikflüchting aus der ehemaligen DDR ) zu tun und schon zig Prozesse führen müssen und meistens negative Erfahrungen mit dem Familiengericht gemacht.
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tilly schrieb: am 15. September 2011 um 18:08:22
(25) (3) stärkt leibliche Väter
....schlimm genug wenn die Ehefrau aus Ihrer Ehe eine patchworkfamily konstruiert. Egal zu wem Papa gesagt wird,
Kinder sollten wissen wer der Vater ist, auch ihn gibt es wie die Mutter nur einmal und nicht in rechtlicher und leiblicher Abwägung.
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christina schrieb: am 15. September 2011 um 18:00:40
(9) (33) jedes Ding hat zwei Seiten.
Es gibt Väter, die Väter sind ob getrett oder zusammenlebnd. Es gibt viele Erzeuger denen ist es total
schnuppe was aus ihren Ablegen wird. Es gibt Mütter und auch Väter die tragen ihren Streit auf dem Rücken der Kinder aus und beide interessieren sich einen Dreck für die Kinder. Arm dran sind leider immer nur die Kinder. Ich lese hier: Väter sollen die gleiche Rechte bekommen und was ist mit den Pflichten? Ein Vater muss sich nicht kümmern, er kann wenn er Lust dazu hat. Das ist die Realität.
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