aktualisiert am 16.07.2010, 14:29 Uhr | DDP
Wiesbaden (ddp-hes). Der Fachbeirat Glücksspielsucht ist mit seinem Eilantrag gegen das Land Hessen wegen der Erlaubnis einer neuen Lottospielmethode gescheitert. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschied, dass der Fachbeirat zwar seine Rechte gerichtlich geltend machen kann, seine Beteiligungsrechte aber "auf den innerorganisatorischen Funktionsablauf beschränkt" seien, wie der Präsident des Verwaltungsgerichtes, Egon Christ, am Freitag sagte.
Der Fachbeirat hatte am Dienstag Klage gegen das hessische Innenministerium erhoben, weil dieses entgegen den Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages das Lottospielen per E-Brief im Internet genehmigt habe. Der E-Brief ist eine neue Variante des klassischen Postbriefes, er wird per Internet versendet. Mit diesem Verfahren Lotto zu spielen sei für suchtgefährdete Spieler besonders gefährlich, argumentierten die unabhängigen Experten des Gremiums.
Das Innenministerium hatte gelassen auf den Vorwurf reagiert. Man sehen keinen Verstoß gegen die Vorschriften, weil der E-Brief lediglich eine andere Zustellungsform des klassischen Postbriefes sei, sagte ein Sprecher. Lotto Hessen und die Post haben die Spielteilnahme per E-Brief bereits vereinbart.
Der Fachbeirat Glücksspielsucht teilte am Freitag mit, die "wichtigste juristische Hürde für einen Erfolg der Klage" sei mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes genommen worden. So habe das Gericht dem unabhängigen Expertengremium die Beteiligtenfähigkeit und das Rechtsschutzbedürfnis zugesprochen - dies habe das Land Hessen vorher "immer wieder bestritten".
ddp
DDP
Über 100,- € günstiger: Outdoor-Uhr mit Kompass, Barometer, Höhen- & Tiefenmesser. von t-online.de Shop
Herren-Regenjacken: Atmungs- aktiv, wind- und wasserdicht. Jetzt ab 20,- €. zu den Angeboten
Schöne Träume garantiert: Kuschel- weiche Bettdecken, Kissen u.v.m.
zu den Angeboten