30.11.2011, 11:08 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Leipzig/Berlin (dpa) - Vor dem Bundesverwaltungsgericht hat die Verhandlung über muslimische Gebete auf dem Schulflur begonnen. Geklagt hat ein Gymnasiast aus Berlin-Wedding, der mit mehreren Mitschülern gen Mekka beten wollte.
Die Schulleitung sah den Schulfrieden gestört und untersagte diese Ritualgebete. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig muss entscheiden, ob die in Deutschland geltende Religionsfreiheit auch islamische Gebete in deutschen Schulen deckt. Ein Urteil sollte voraussichtlich noch im Laufe des Tages gesprochen werden.
Quelle: dpa
christin schrieb:
am 30. November 2011 um 14:02:15
(2)
(0)
gebete
ich empfinde dies als gewollte provokation. entweder will ich moslem sein und beten und regle meinen tagesablauf danach oder ich bin
gymnasiast mit einem gewissen sozialen IQ udn verstehe, das meine Mitschüler, die noch in der Mehrheit sind sich dadurch gestört fühlen. Junge geh zurück in dein Heimatland, da kannst du immer und überall beten und auch noch in voller lautstärke und wir christen üben dann das morgen- mittag- und abendgebet, wenn moslems einkaufen, schliess die kassiererin ma
mehr
Kommentar melden
Germanikus schrieb:
am 30. November 2011 um 13:51:33
(1)
(0)
Artikel 4 des neuen Muslimschutzgesetzes
Ich gebe besser noch kein Statement ab, denn nach dieser 4. Artikelversion kommen bestimmt noch
einige mehr, die alle bisherigen Kommentare ausblenden. Es darf schließlich nicht gedacht werden, was nicht gedacht werden soll ! Darum wird Meinung hier massiv manipuliert, und hinterher sind alle von rechten Terror geschockt !
mehr
Kommentar melden
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Die Mexikanerin Natalia Juarez will mit dem Plakat aufrütteln. zum Video