25.01.2012, 19:44 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Leipzig (dpa) - Die Polizei setzt im Kampf gegen Verbrechen oft auf Videoüberwachung. Dabei geraten auch unbescholtene Anwohner ins Visier der Kameras. Damit müssen sie leben, entschied das Bundesverwaltungsgericht - im speziellen Fall ging es um die Reeperbahn. Das Sicherheitsbedürfnis und das Interesse der Polizei an der Verhinderung von Straftaten rechtfertigten Einschnitte in die Grundrechte von Anwohnern und Passanten, entschied das Gericht. Die Länder dürften zudem den Einsatz der Überwachungskameras in eigenen Polizeigesetzen regeln.
Quelle: dpa
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