13.12.2010, 14:54 Uhr
Gentechnisch veränderter Mais - das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen das Gentechnikgesetz abgewiesen. (Foto: dapd)
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Gentechnik in der Landwirtschaft enge Grenzen gesetzt. In ihrem Urteil bestätigten die Richter das geltende Gentechnikgesetz. Sie verwiesen zur Begründung des Urteils auf den Schutz des Gemeinwohls vor den Gefahren der Gentechnik. Sie verändere das Erbgut von Pflanzen und greife damit "in die elementaren Strukturen des Lebens ein".
Damit ist der Vorstoß der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung von Sachsen-Anhalt gescheitert, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu erleichtern. "Angesichts eines noch nicht endgültig geklärten Erkenntnisstandes der Wissenschaft bei der Beurteilung der langfristigen Folgen eines Einsatzes von Gentechnik trifft den Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht", urteilten die Richter.
Sowohl das Standortregister für Gentechnikfelder wie auch die weitreichende Haftungsregelung seien mit dem Grundgesetz vereinbar. Danach müssen Gentechnik-Landwirte zahlen, wenn veränderte Pollen ein Nachbarfeld verunreinigen - und zwar unabhängig davon, ob sich der konkrete Verursacher nachweisen lässt.
Das 2008 verabschiedete Gentechnikgesetz schreibt unter anderem 150 Meter breite Schutzzonen zwischen Feldern mit Gen-Anbau und herkömmlich bestellten Äckern vor. Zum ökologischen Landbau müssen gar 300 Meter Distanz eingehalten werden. Überdies müssen Felder, auf welchen Gentechnik zum Einsatz kommt, in ein Standortregister eingetragen werden. Damit können Verunreinigungen herkömmlich angebauter Felder zur Quelle zurückverfolgt und Gentechnik-Bauern für die mögliche Kontamination von Lebensmitteln haftbar gemacht werden.
Quelle: AFP , dpa
Pottgärtner schrieb:
am 24. November 2010 um 17:37:43
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@ rpm
Auch die Biobauern produzieren ihr Saatgut nicht selbst sondern beziehen es i.d.R. sortenrein über den Großhandel. Wenn der Biobauer
neben einem konventionell arbeitenden Bauern wirtschaftet, der mit nicht gentechnisch verändertem Saatgut arbeit, bekommt er auch einen Fremdeintrag, der aber niemanden interessiert. Mir geht es darum, daß die Gentechnik aus einer diffusen, auf Unkenntnis der Züchtungsvorgänge beruhender Angst heraus nicht mehr sachlich beurteilt wird.
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raffi schrieb:
am 24. November 2010 um 17:19:05
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CDU/Monsanto
CDU/FDP werden massiv von Lobbyisten von Monsanto betreut es ist also kein wunder das sie sich für die gentechnik
einsetzen.
Gott sei dank haben die Richter hier einen Riegel vorgeschoben, falls wer fragt warum dann schaut euch mal die Firmengeschichte von Monsanto an.
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rpm schrieb:
am 24. November 2010 um 16:20:04
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@ Pottgärtner
Sie sind leider nicht richtig informiert. Die veränderten Gene sind patentiert. Wenn sich die Gene nun auf die Pflanzen eines
Biobauern übertragen, muß dieser für sein schon seit Jahrzehnten selbst produziertes Biosaatgut Lizenzen an den Hersteller des gentechnisch veränderten Saatguts entrichten. Hinzu kommt, daß er sein Biogetreide nicht mehr als Biogetreide verkaufen kann, er ist also ruiniert. Das gleiche gilt für Hersteller von Bio-Honig usw....
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