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G8-Gipfel: Gericht untersagt NPD-Demo in Schwerin

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Rechte weichen auf andere Städte aus

02.06.2007, 14:27 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat einen für Samstag in Schwerin geplanten NPD-Aufmarsch gegen den G8-Gipfel verboten. Die Richter bestätigten damit zumindest teilweise ein von der Stadt ausgesprochenes Versammlungsverbot für die Landeshauptstadt. Auch die angekündigte Gegendemonstration eines Antifa-Bündnisses darf nicht stattfinden, teilte das Gericht mit.

Auch Verbot für Ludwigslust
Zwei weitere Veranstaltungen eines SPD-Ortsvereins sowie des Schweriner Jugendrings erlaubten die Richter allerdings und wiesen die entsprechenden Beschwerden zurück. Das Gericht bestätigte zudem das vom Verwaltungsgericht Schwerin erlassene Verbot gegen eine Ausweichveranstaltung der NPD in Ludwigslust.


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Teilerfolg für G8-Gegner

Unangemeldet durchs Brandenburger Tor
Nachdem das Verbot bekannt wurde, demonstrierten Anhänger der rechtsextremen Partei unangemeldet in mehreren anderen Städten. In Berlin zogen nach Polizeiangaben etwa 140 Rechte durch das Brandenburger Tor. Polizisten stellten sich ihnen in den Weg, wurden aber beiseite geschoben. Die Beamten riefen daraufhin Verstärkung und nahmen 13 Demonstranten fest. Der Zug habe sich aufgelöst. Die Polizei kontrollierte anschließend ankommende Busse im Bereich des Brandenburger Tors.


Neonazi-Demos in Lüneburg und Lauenburg
In Niedersachsen zogen nach Polizeiangaben 350 Rechtsextreme durch Lüneburg. Sie waren in fünf Bussen ursprünglich auf dem Weg nach Schwerin und nach Lüneburg ausgewichen, sagte ein Sprecher. Drei davon hätten Lüneburg wieder verlassen. 300 Rechte zogen durch Lauenburg in Schleswig-Holstein. In Brandenburg an der Havel wurde eine Demonstration der rechten Szene verboten. Nach Polizeiangaben versammelten sich daraufhin etwa 300 Rechtsextremisten in Wittenberge, 60 in Potsdam und 80 in Oranienburg.

Foto-Serie Der Club der Mächtigen
Hintergrund Was ist Globalisierung?

Gericht: Zu wenig Polizisten bereit
Die Stadt Schwerin hatte die Kundgebungen der NPD und drei Gegenveranstaltungen wegen "polizeilichen Notstands" verboten. Das Verwaltungsgericht hob das Verbot unter Auflagen wieder auf. Dagegen legte die Stadt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Die öffentliche Sicherheit sei im Falle einer Genehmigung akut gefährdet, weil zu wenige Polizisten bereitstanden. Die Richter folgten dieser Argumentation.

Risiken "nicht beherrschbar"
Die geplante NPD-Veranstaltung berge die Gefahr von gewalttätigen Zusammenstößen mit anderen Gruppen, heißt es in dem Beschluss des Senats. Angesichts der Lageeinschätzung der Polizei seien die Risiken "wegen des hohen Kräfteeinsatzes im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel nicht beherrschbar". Die angekündigte Gegendemo eines Antifa-Bündnisses sei zudem ein "ein Magnet für gewaltbereite Personen aus der linken Szene". Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist rechtskräftig, Revision oder Berufung sind nicht möglich.


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Quelle: dpa , AFP

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