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G-8-Gipfel: Globalisierungsgegner wollen gegen Demonstrationsverbot klagen

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Demonstranten wollen in Karlsruhe klagen

01.06.2007, 07:57 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat Globalisierungsgegner aus dem weiteren Umfeld des G8-Tagungsorts Heiligendamm verbannt. Die Richter hoben am Donnerstagabend eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin auf, das das von der Polizei erlassene Demonstrationsverbot im Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Zaun teilweise zurückgenommen hatte. Geklagt hatten Organisatoren eines Sternmarsches, die ihren Protest möglichst nah an die Anfang Juni in Heiligendamm tagenden Staats- und Regierungschefs herantragen wollten. Nachdem die Schweriner Richter das genehmigt hatten, legte die Polizei dagegen Protest ein und bekam wiederum Recht.

Flash-Grafik
Demonstrationen
Hinfahren oder ausweichen Routenplaner
Teilerfolg für G8-Gegner

"Nicht auf Gänsemarsch reduzieren"
Die Organisatoren des Sternmarschs kündigten am Freitag Beschwerde gegen das Demonstrationsverbot im näheren Umfeld von Heiligendamm beim Bundesverfassungsgericht wegen Grundrechtsverletzung an. "Wir werden unsere internationale Mobilisierung gegen die G-8-Politik nicht auf einen Gänsemarsch reduzieren", heißt es in einer Erklärung des Sternmarsch-Bündnisses.

Anwältin: "Bloße Befürchtung"
Die Rechtsanwältin des Bündnisses, Ulrike Donat, sprach "von einem schwarzen Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit". Das Gericht habe die Bestätigung des Verbots unter anderem mit der bloßen Befürchtung begründet, auswärtige Beziehungen der Bundesregierung zu "fremden Staaten" könnten durch Versammlungen belastet und Protestkundgebungen in unmittelbarer Nähe der Staatsoberhäupter als "unfreundlicher Akt" empfunden werden, erklärte sie.


Entscheidung als unanfechtbar bezeichnet
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts, "jedenfalls was die von den Antragstellern dieses Verfahrens angemeldete Versammlung betrifft, rechtmäßig und verstoßen nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit", erklärten die Richter in einer als unanfechtbar bezeichneten Entscheidung. Sie gestatteten aber die Durchführung des Sternmarsches auf einer Bundesstraße außerhalb der Verbotszone.

Proteste am Zaun erwartet
Rund 16.000 Polizisten sollen das Treffen der Staats- und Regierungschefs der sieben führenden Industrienationen und Russlands im Ostseebad Heiligendamm von 6. bis 8. Juni absichern. Die G8-Polizeieinheit "Kavala", rechnet mit Blockadeaktionen am Zaun von Heiligendamm und am Flughafen Rostock-Laage in den kommenden Tagen. Der Rostocker G8-Polizeichef Knut Abramowski hat aber "keine Erkenntnisse über Gewalttäter". Es sei allerdings nicht auszuschließen, dass es am Rande der Großdemonstration am Samstag in Rostock zu Störungen komme, sagte er. Es werden 50.000 bis 100.000 Teilnehmer erwartet.

Zehn Prozent könnten gewaltbereit sein
Einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers" zufolge geht das Bundeskriminalamt davon aus, dass zehn Prozent aller Demonstranten gegen den G8-Gipfel gewaltbereit sein werden. Demnach rechne das BKA mit 3000 gewaltbereiten G8-Gegnern bei 30.000 Demonstranten insgesamt.

Interview zum G8-Gipfel
Vorbereitungen in Heiligendamm Der Zaun ist zu
Grafik
G8-ProtestWie viele kommen?
Foto-Serie Der Club der Mächtigen
Hintergrund Was ist Globalisierung?


Schäuble: Nicht nur wegen Bush
Bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern wurden Differenzen zwischen den Ressortchefs deutlich. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nannte Darstellungen seines rheinland-pfälzischen Kollegen Karl Peter Bruch (SPD) unzutreffend, der Sicherheitsaufwand werde nur wegen US-Präsident George W. Bush betrieben. Es müsse gewährleistet sein, "dass alle unsere Gäste sicher sind", argumentierte Schäuble ähnlich wie Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU). Dieser hatte gesagt, der reibungslose Verlauf des Gipfels müsse "unter allen Umständen" sichergestellt werden. Schäuble nannte das Sicherheitskonzept "insgesamt abgewogen". Das Demonstrationsrecht sei gewährleistet.

"Eigentlich nicht hinnehmbar"
Der Mainzer Innenminister Bruch hatte den hohen Sicherheitsaufwand vor allem auf die Anforderungen der Amerikaner zurückgeführt. Diese seien "so hoch, dass sie für europäische und deutsche Verhältnisse eigentlich nicht hinnehmbar sind". Die Minister waren sich aber einig darin, dass friedlicher Protest willkommen sei. Gewalttätern, so Beckstein, müsse durch "Stärke vor Ort" aber deutlich gemacht werden, dass sie keine Chance hätten.

NPD darf auch demonstrieren
Unterdessen darf die rechtsextreme NPD nach einer Entscheidung des Schweriner Verwaltungsgerichts am Samstag in der Landeshauptstadt gegen den G8-Gipfel demonstrieren. Die Richter verwarfen am Donnerstag das von der Stadtverwaltung wegen Mangels an Polizeikräften verhängte Demonstrationsverbot. Damit dürfen neben der NPD-Kundgebung auch drei Gegendemonstrationen stattfinden. Die Richter machten der NPD allerdings zur Auflage, ihre Versammlung in einem Außenbezirk abzuhalten. Durch die räumliche Trennung der Veranstaltungen könne der "Gefahr gewalttätiger Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen" hinreichend begegnet werden.


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Quelle: dpa

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