09.11.2011, 12:18 Uhr
Die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen ist verfassungswidrig (Quelle: dpa)
Die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Die Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2009 müsse jedoch nicht wiederholt werden. Die Entscheidung hat auch keine direkten Auswirkungen auf das Wahlrecht zum Bundestag.
Die Fünf-Prozent-Hürde bewirke eine "Ungleichgewichtung" der Wählerstimmen, weil Stimmen für kleinere Parteien, die an der Hürde scheitern, ohne Erfolg bleiben.
Der Senat unter Voßkuhle verwies in der Urteilsbegründung zudem auf die strukturellen Unterschiede zwischen dem EU-Parlament und dem Bundestag. Das EU-Parlament wähle keine Regierung, die auf seine andauernde Unterstützung angewiesen sei. Zudem sei die EU-Gesetzgebung nicht von einer gleichbleibenden Mehrheit im EU-Parlament mit einer stabilen Koalition abhängig.
Jeder Mitgliedstaat kann die Regeln für die Wahlen zum Europäischen Parlament selbst bestimmen. Mehrere EU-Staaten haben niedrigere oder überhaupt keine Sperrklauseln. Die deutschen Regeln seien am Maßstab der im Grundgesetz verankerten Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen Parteien zu messen, so Voßkuhle. Regelungen, die in die Gleichheit des Wahlrechts und die Chancengleichheit der Parteien eingreifen, bedürften eines "zwingenden Grundes".
Bei Eingriffen in die Gleichheit des Wahlrechts habe der Gesetzgeber nur einen engen Spielraum. Schließlich werde die parlamentarische Mehrheit gewissermaßen "in eigener Sache" tätig, erklärte Voßkuhle. Dabei sahen die Richter die Gefahr, dass die im Bundestag vertretenen Parteien sich mit einer Sperrklausel die Konkurrenz kleinerer Parteien vom Hals halten könnten.
Es sei nicht erkennbar, dass die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments beim Einzug weiterer kleiner Parteien mit hinreichender Wahrscheinlichkeit beeinträchtigt würde, hieß es. Die "allgemeine und abstrakte Behauptung", durch einen Einzug kleinerer Parteien werde die parlamentarische Willensbildung erschwert, könne den Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit nicht rechtfertigen, so die Urteilsbegründung. Drei der acht Richter stimmten allerdings gegen die Entscheidung.
Mehrere Beschwerdeführer, darunter der Parteienkritiker Hans-Herbert von Arnim, hatten gegen die Anwendung der Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen geklagt. Von Arnim hatte sich auch gegen die Wahl nach starren Kandidatenlisten gewandt. Diese Regelung beanstandete das Gericht jedoch nicht.
Quelle: dpa-AFX
Alex schrieb:
am 9. November 2011 um 19:01:59
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5% Hürde
Sollte die fünf-Prozent Klausel auch bei der Wahl zum Bundestag wegfallen, dann haben wir bald 30 bis 40 Parteien im Bundestag.
Deutschland wird dann immer unregierbarer und die Politik-Verdrossenheit wird stark zunehmen.Es müssten Koalitionen aus 8-10 Parteien zusammengeschustert werden.Die vielen Parteien waren auch ein Grund, warum die Nazis an die Macht gekommen sind. Scheinbar haben die Richter das schon vergessen.
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Alt-68er schrieb:
am 9. November 2011 um 19:01:57
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Jetzt rauchen sogar die BVG-Richter schon schlechten Shit!
Anders lässt sich das nicht mehr erklären. Sind die eigentlich alle völlig zugekifft?
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Otto H. schrieb:
am 9. November 2011 um 17:55:01
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Europawahlen
Sind wir nur von IDIOTEN umgeben?????? Das ist die hochgelobte Deutsche Demokratie....Pfui Deibel
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