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Fünf Jahre Haft für den Kanaldeckelwerfer

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Fünf Jahre Haft für den Kanaldeckelwerfer

18.04.2008, 11:29 Uhr

So ein Kanaldeckel, von einer Brücke geworfen, ist eine gefährliche Mordwaffe (Quelle: imago) So ein Kanaldeckel, von einer Brücke geworfen, ist eine gefährliche Mordwaffe (Quelle: imago)Ein Mann, der einen Kanaldeckel von einer Brücke auf ein Auto geworfen hat, muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht im schwäbischen Rottweil verurteilte den 20-Jährigen am Freitag wegen versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe.

Zufall verhindert Schlimmeres

Der fast 37 Kilogramm schwere Deckel, den der junge Mann im vergangenen Oktober von der Brücke in der Ortschaft Nagold aus fallen ließ, hatte die Motorhaube eines Autos durchschlagen. Der 60 Jahre alte Fahrer blieb unverletzt. Nur durch Zufall sei bei der Tat nichts Schlimmeres passiert, sagte der Richter. Er bescheinigte dem Angeklagten eine hohe Bereitschaft zur Aggression und eine Persönlichkeitsstörung.

Billigend in Kauf genommen

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre gefordert. Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung aber aus, dass sich der damals 19-Jährige eher wie ein Jugendliche als wie ein Erwachsener verhalten habe. Deshalb wurde das Jugendstrafrecht angewandt. Der Täter habe zwar nicht gezielt einen Menschen töten wollen, doch er habe dies zumindest billigend in Kauf gekommen, hielt der Richter fest.

Richtig gefährlich Was Leute auf Autos werfen

"Da steckt ernsthafte Reue dahinter"

Während der Verhandlung in Rottweil hatte sich der Angeklagte beim Fahrer des Wagens entschuldigt. Der Vorsitzende Richter sagte: "Da steckt ernsthafte Reue dahinter." Es sei zu hoffen, dass der Täter seine Aggressionen auf Dauer überwinde. Als strafmildernd wurden zudem sein Geständnis und die Alkoholisierung zur Tatzeit gewertet.

Ähnlich wie Holzklotz-Tat

Die Tat erinnert an die Holzklotzattacke bei Oldenburg. Dabei war am Ostersonntag eine Frau ums Leben gekommen. Der oder die Täter werden hier noch immer gesucht. Die Anwältin des Kanaldeckelwerfers hatte im Prozess gesagt, nach dem Vorfall in Norddeutschland, habe bei ihrem Mandanten ein Nachdenkprozess eingesetzt. Der Richter sah sich dennoch zu einer harten Strafe gezwungen.

Der Holzklotz-Fall 600 Hinweise, aber noch kein Täter

Er sah das Auto

Der 20-Jährige soll sich in der Nacht zum 23. Oktober in einer Kneipe betrunken haben und dann auf dem Heimweg über eine Brücke der Bundesstraße 28 gelaufen sein. Am Rande der Fahrbahn stemmte der Mann einen Schachtdeckel aus dem Boden. Er trug den 36,5 Kilogramm schweren Deckel 13 Meter weit zur Mitte der siebeneinhalb Meter hohen Brücke und setze ihn auf der Brüstung ab. Als sich ein Auto näherte, stieß er den Deckel herunter und lief weg. Vor Gericht sagte der Mann, dass er das fahrende Auto gesehen habe. Nach seiner Tat habe er einen Knall gehört.

Er dachte, es sei nichts passiert

Das Fahrzeug sei aber auf der anderen Seite wieder unter der Brücke hervor gefahren. "Ich habe gedacht, dass nix passiert ist, weil der PKW ganz normal weiterfuhr." Danach sei er weggelaufen und nach etwa 20 Minuten noch einmal zurück gekehrt - "um zu sehen, was so'n Knall gemacht hat". Er habe aber nichts mehr gesehen: "Da war nix." Auf dem Weg nach Hause wurde der Mann von einer Polizeistreife kontrolliert. Die Polizisten bemerkten seinen alkoholisierten Zustand aber offenbar nicht.

"Ich habe Scheiße gebaut"

Der Mann hatte in seiner Stammkneipe fünf halbe Bier und etwa zehn Jacky-Cola, ein Mischgetränk aus Cola und Whisky, getrunken. Kurz nach der Tat schrieb der 20-Jährige eine SMS an einen Freund, mit dem er in der Kneipe gezecht hatte: "Ich habe Scheiße gebaut."

Mit Springerstiefeln auf Autos

Der junge Mann ist polizeibekannt: Zwischen April und Oktober war der Angeklagte bereits auffällig geworden, weil er mit Springerstiefeln auf den Dächern von Autos herum trampelte. Er ist deshalb auch wegen Sachbeschädigung in vier Fällen angeklagt.


Quelle: dpa

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