09.05.2011, 10:04 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Straßburg (dpa) - Im Verfahren um eine «Koranschändung» hat das Straßburger Landgericht den Angeklagten freigesprochen. Er habe nicht zum Rassenhass anstiften wollen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Der 30-Jährige Franzose hatte aus «Lust an der Provokation» Seiten eines Korans herausgerissen, in Brand gesteckt und darauf uriniert. Das Video dieser Aktion hatte er ins Netz gestellt und damit Empörung bei Muslimen ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe gefordert.
Quelle: dpa
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