Die Französin Fabienne Justel kämpft um ihr Recht: Sie will ein Kind von ihrem verstorbenen Ehemann (Foto: AFP)
Eine Französin will vor Gericht die Herausgabe von eingelagertem Sperma ihres verstorbenen Mannes erkämpfen, um sich künstlich befruchten zu lassen. Die Staatsanwaltschaft Rennes wies den Antrag der 39-jährigen Witwe allerdings mit der Begründung zurück, nur der Verstorbene selbst habe ein Anrecht auf die eingefrorenen Spermien gehabt.
Hätte sie es geahnt, dann hätte sie sich viel eher zu einer künstlichen Befruchtung entschlossen. Fabienne Justel wünschte sich ein Kind von ihrem Mann, der schwer an Krebs erkrankt war. Wohlweislich ließ dieser seinen Samen einfrieren. "Ein Kind war unser gemeinsames Lebensprojekt", sagte die Witwe.
Ehemann starb drei Monate nach der Hochzeit
Fabienne und Dominique Justel hatten sich Anfang 2006 kennengelernt, als er gerade von seiner Krebserkrankung erfahren hatte. Sie hätten darauf gehofft, das Sperma vor den Chemotherapien retten und dann ein Kind zeugen zu können, wenn es ihrem Mann wieder besser gehe. Drei Monate nach der Hochzeit verstarb der 36-Jährige jedoch.
Klägerin will die Samenbank zwingen
Seitdem versucht Fabienne vergeblich, die Samenbank zur Herausgabe des eingefrorenen Spermas zu bewegen. "Ich war geschockt, als sie mir sagten, dass dies nicht möglich sei. Damit hätten wir nie gerechnet", sagt die 39-Jährige, die bereits drei Kinder aus einer früheren Beziehung hat. "Wir wollten eine Besserung seiner Krankheit abwarten, um eine künstliche Befruchtung zu versuchen. Die Besserung ist nie eingetreten, aber der Kinderwunsch ist immer noch da", erklärt sie. Das Kind sei nicht vaterlos, denn der Vater habe es gewollt, und sie werde dem Kind tagtäglich von ihm erzählen.
"Ich werde weiter kämpfen"
Allerdings darf nach französischem Recht nur der Spender entscheiden, was mit seinem Samen geschieht. So steht es auch in dem Vertrag mit der Samenbank. Fabienne Justel will dies nicht akzeptieren. "Ich werde weiter für dieses Kind kämpfen", sagte sie nach einer gerichtlichen Anhörung in Rennes, bei der die Staatsanwaltschaft das Verbot noch einmal bekräftigte.
Gesetzesänderung könnte Abhilfe schaffen
Im kommenden Jahr will das französische Parlament das Gesetz zur Bioethik überarbeiten. Ob Befruchtungen nach dem Tod des Samenspenders dann erlaubt werden, ist nicht absehbar.