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Forschungspolitik: EU findet Kompromiss bei Stammzellenforschung

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EU findet Kompromiss bei Stammzellenforschung

24.07.2006, 19:21 Uhr

Die Europäische Union hat eine ethische Grundsatzfrage entschieden: Forscher, die Embryonen für die Gewinnung menschlicher Stammzellen töten, wird sie nicht fördern. Darauf einigten sich die zuständigen EU-Minister am Montag in Brüssel. Die deutsche Forschungsministerin Annette Schavan zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden. Nun ist der Weg für das siebte EU-Forschungsrahmenprogramm von 2007 bis 2013 frei, das insgesamt rund 54 Milliarden Euro umfasst.

Italien unterstützt deutsche Linie
Für die deutsche Forderung, das Verbot im Text des Programms zu verankern, habe es aber keine Mehrheit gegeben, bedauerte Schavan. Damit ist eine Förderung der Forschung mit menschlichen Stammzellen an sich erlaubt. Allerdings soll es kein Geld für die Vernichtung von Embryonen geben, die zum Beschaffen der Stammzellen nötig sind. Es sei ein Kompromiss, die Bundesregierung habe eine rechtsverbindliche Zusatzerklärung der EU-Kommission akzeptiert. "Sie schreibt (...) erstmals fest, dass es mit EU-Mitteln keine finanziellen Anreize für die so genannte verbrauchende Embryonenforschung geben darf", sagte die Ministerin. Italien habe diese Linie unterstützt und somit den Weg für den Kompromiss frei gemacht. Die deutsche Forschungsministerin hatte sich in Brüssel an die Spitze der Kritiker der Stammzellenforschung in der EU gestellt, um Zuschüsse für die Vernichtung menschlicher Embryonen zu verhindern. Nun muss noch das Europäische Parlament in zweiter Lesung das Programm verabschieden.

EU kann jetzt planen
"Ich bin bereit, mit dem Europäischen Parlament eng zusammenzuarbeiten, um die zweite Lesung vorzubereiten", sagte EU-Wissenschaftskommissar Janez Potocnik. Wenn das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2006 abgeschlossen sei, könnten viele Vorhaben fortgeführt werden, Brüche ließen sich so vermeiden. Potocnik betonte, dank der politischen Einigung könnte die Europäische Union nun planen, wie sie die Mittel für die Forschung auszahle.

Verbot in Deutschland
Die Gewinnung und Erforschung embryonaler Stammzellen des Menschen ist in der Bundesrepublik grundsätzlich verboten. Das Stammzellgesetz aus dem Jahr 2002 erlaubt Ausnahmen für den Import und die Verwendung von Stammzellen in "begründeten Fällen". Dennoch dürfen deutsche Forscher nur Stammzellen, die im Ausland vor dem 1. Januar 2002 durch künstliche Befruchtung gewonnen wurden, nutzen. Damit stehen ihnen neuere, möglicherweise besser geeignete Stammzelllinien nicht zur Verfügung.

Gegener lehnen indirekte Finanzierung ab
Die Gegner der so genannten verbrauchenden Embryonenforschung in der EU begründen ihre Haltung so: Über ihren Beitrag in die EU-Kassen würden sie indirekt Vorhaben finanzieren, die sie auf nationaler Ebene verboten haben. Bereits unter dem sechsten EU-Rahmenprogramm gab es neun Projekte, die sich mit solchen Forschungen beschäftigen. Schätzungsweise 72 Millionen Euro wurden für Programme bewilligt, die im weitesten Sinne Vorhaben mit humanen embryonalen Stammzellen berührten.

Nutzen und Schaden
Befürworter erhoffen sich von der Forschung mit embryonalen Stammzellen neue Therapien für schwere Krankheiten. Experten wollen auf diesem Wege Mittel finden, um Alzheimer oder Parkinson besser behandeln zu können. Kritiker wie die christlichen Kirchen lehnen die Forschung ab, weil bei der Verwendung dieser Zellen der Embryo vernichtet wird.

"Erschütterndes Zeichen"
So kritisierte die deutsche Bischofskonferenz den Kompromiss des EU-Ministerrates als "schwere Niederlage" für den Embryonenschutz in Europa. Die Entscheidung sei ein "erschütterndes Zeichen, wie es um den Schutz menschlichen Lebens in Europa steht", erklärte die Bischofskonferenz am Montag. Lebensrecht und uneingeschränkter Lebensschutz des Menschen vom Zeitpunkt der Befruchtung an seien nicht umfassend gewährleistet.


Quelle: dpa , t-online.de

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