19.12.2011, 13:18 Uhr
Verwirrung um die Beweislage im Fall des Zwickauer Neonazi-Trios. Das Bundesinnenministerium hat einen Bericht kommentiert, wonach Beate Zschäpe nicht wegen Mordes, Beihilfe zum Mord oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden kann. Von solchen Äußerungen aus der Spitze des Ministeriums sei ihm nichts bekannt, sagte ein Sprecher. Für Mutmaßungen über Anklagepunkte sei es noch viel zu früh.
Die Onlineausgabe der "Mitteldeutsche Zeitung" hatte unter Berufung auf die Ministeriumsspitze berichtet, bei Zschäpe lasse sich letztlich nur der Vorwurf der Brandstiftung in ihrer eigenen Wohnung nachweisen. Zwar sei sie jahrelang mit ihren Gesinnungsgenossen und mutmaßlichen Haupttätern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Untergrund tätig gewesen. Sie schweige jedoch und werde dies nach Einschätzung des Ministeriums auch weiterhin tun. Damit könne Zschäpe eine Mitwisserschaft oder Beteiligung an den zehn Morden der Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) nicht bewiesen werden.
Der Sprecher des Bundesinnenministeriums wurde aber nicht konkret und verwies lediglich auf die Ermittlungen von Generalbundesanwalt Harald Range. Es obliege dem Generalbundesanwalt, sich zu diesem Thema zu äußern und nicht dem Ministerium. Range hatte sich in der vergangenen Woche optimistisch gezeigt, die Mitgliedschaft von Zschäpe in der terroristischen Vereinigung mit Fakten belegen zu können, selbst falls Zschäpe weiter schweigen sollte.
Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft sagte, gegen Zschäpe bestehe der dringende Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Es gebe einen entsprechenden Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs. Gegen Zschäpe bestehe zudem der Anfangsverdacht der Beteiligung an den Morden der NSU.
Währenddessen wurde bekannt, dass nach dem Abtauchen des Neonazi-Trios im Februar 1998 das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz einzelne Fahndungsmaßnahmen der Polizei sabotiert haben soll. Wie die "Berliner Zeitung" unter Berufung auf Sicherheitskreise berichtet, habe der Verfassungsschutz den Thüringer Neonazi-Anführer Tino Brandt über die gegen ihn gerichteten Observationsmaßnahmen der Polizei auf dem Laufenden gehalten. Brandt war damals als V-Mann für den Verfassungsschutz tätig. Dem Neonazi sei demnach mitgeteilt worden, dass die Polizei ihn aus einer angemieteten Wohnung in der Nähe seines Rudolstädter Hauses heraus überwache.
Auch hätten seine Verbindungsführer vom Landesamt für Verfassungsschutz die Fahrzeuge beschrieben, die von dem polizeilichen Observationsteam benutzt wurden. Es sei sogar vorgekommen, dass Verfassungsschützer in ihren Autos die Polizisten verfolgten, die ihrerseits Brandt hinterher fuhren.
Der NPD-Funktionär und V-Mann Brandt soll vom Verfassungsschutz 2000 Mark (1022 Euro) erhalten haben. Das Geld sollte er nach Medienberichten dem Neonazi-Trio Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zukommen lassen, damit sich diese neue Pässe beschaffen können. Dazu wurde ein Mittelsmann eingeschaltet. Das Geld kam bei dem Neonazi-Trio, dem mindestens zehn Morde angelastet werden, allerdings nicht an.
Robert schrieb:
am 19. Dezember 2011 um 21:04:39
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richtigstellung
o falscher Artikel sry.^^
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Robert schrieb:
am 19. Dezember 2011 um 21:03:35
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@ Orkan
... und Wulff ist der Garant für eine freiheitliche Demokratie in zukunft oder wie muß man deinen beitrag verstehen?
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friese schrieb:
am 19. Dezember 2011 um 21:00:28
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"Fehlen die Beweise für eine Mordanklage gegen Zschäpe?"
Vielleicht sollte mal die Ermittlungsarbeit bei Frau Zschäpe in Richtung
Gründung einer terroristischen Vereinigung und "Anstiftung zum Mord" gehen, und nicht wie bisher "Mitggliedschaft " und Beteiligung an Morden!
Kannes vielleicht sein, dass sie der Kopf der Organisation ist?
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