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FDP muss Millionenstrafe zahlen

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FDP muss Millionenstrafe zahlen

09.12.2009, 08:30 Uhr

Nach dem Urteil in der Spendenaffäre muss die FDP eine Millionenstrafe zahlen (Foto: AP) Nach dem Urteil in der Spendenaffäre muss die FDP eine Millionenstrafe zahlen (Foto: AP)Die FDP muss wegen rechtswidriger Spenden eine Strafe in Höhe von knapp 3,5 Millionen Euro zahlen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Die Bundestagsverwaltung hat im Juli einen Strafbescheid gegen die FDP in Höhe von 3,463 Millionen Euro erlassen. Dagegen hatte die Partei geklagt.

Der FDP-Landesverband Nordrhein-Westfalen habe über mehrere Jahre Bar- und Sachspenden vom früheren Spitzenpolitiker Jürgen Möllemann nicht in Rechenschaftsberichten aufgeführt, so das Gericht.

Großspenden illegal gestückelt

Möllemann hatte nach Feststellung der Parlamentsverwaltung als FDP-Chef in Nordrhein-Westfalen zwischen 1996 und 2002 illegal gestückelte und verschleierte Geldbeträge in die FDP-Kassen geschleust. Es ist die zweithöchste Strafe, die die Bundestagsverwaltung je gegen eine Partei verhängt hat. Bis heute ist nicht bekannt, woher das Geld stammte. Möllemann starb am 5. Juni 2003 bei einem Fallschirmsprung.

"Nicht mit zweierlei Maß messen"

Während der Verhandlung hatte der Prozessbevollmächtigte der FDP, Christopher Lenz, eine Würdigung der Tatsache gefordert, dass die Partei selbst an der Aufklärung der Spendenaffäre um den damaligen FDP-Landeschef Möllemann maßgeblich mitgewirkt habe. Lenz verwies auch auf die Außenwirkung des Urteils. Wenn eine Partei, die sich selbst "einer Zerreißprobe gestellt" habe, indem sie eine Spendenaffäre in den eigenen Reihen offengelegt habe, dafür sanktioniert würde, sende dies auch ein "Signal an andere Parteien mit ähnlichen Problemen". Lenz erinnerte auch an andere Entscheidungen der Bundestagsverwaltung, in denen sie Parteien von Strafzahlungen verschont habe. "Es darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden", sagte Lenz.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Annahme von Spenden eines für die Partei nicht feststellbaren Spenders sei nach dem Parteiengesetz verboten und mit Strafe bedroht, urteilte das Verwaltungsgericht. Zu Recht habe Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) daher den Verstoß gegen dieses Verbot mit einer Strafzahlung geahndet und zudem die Rückzahlung der angenommenen Spenden von der FDP gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die FDP will Rechtsmittel einlegen.



Quelle: AFP , dapd

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