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Fast sieben Jahre für den Sektenguru

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Fast sieben Jahre für den Sektenguru

04.12.2009, 21:37 Uhr

Gefängnisstrafe wegen Kindesmissbrauchs: Der schwer kranke Sektenguru Oliver Shanti saß während des Prozesses in einer Glasbox und hatte einen Schutzanzug an (Foto: dpa) Der schwer kranke Sektenguru Oliver Shanti saß während des Prozesses in einer Glasbox und hatte einen Schutzanzug an (Foto: dpa)Der Sektenguru Oliver Shanti muss wegen sexuellen Missbrauchs von vier Jungen in 76 Fällen sechs Jahre und zehn Monate lang hinter Gitter. Dazu verurteilte die Strafkammer des Landgerichts in München den 61 Jahre alten Musiker und Führer einer spirituellen Gemeinschaft.

Freigesprochen wurde er dagegen im Fall von zwei Mädchen; das Gericht hielt hier die Beweislage nicht für ausreichend. Die Staatsanwaltschaft hatte achteinhalb Jahre Freiheitsstrafe gefordert, die Verteidigung für vier Jahre. Der Angeklagte selbst hatte in seinem Schlusswort das Gericht um "Barmherzigkeit" gebeten.

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Angeklagt in 314 Fällen

Gegen Oliver Shanti wurde seit August wegen Missbrauchs in 314 Fällen in den Jahren 1985 bis 1998 verhandelt. Shanti nahm an dem Prozess in einer Glasbox teil, bekleidet mit einem Schutzanzug. Der krebskranke Angeklagte hatte sich im Krankenhaus den behandlungsresistenten MRSA-Keim zugezogen. Shanti hatte nach anfänglichem Leugnen den Missbrauch der Jungen eingeräumt. An Mädchen sei er nie interessiert gewesen, hatte der Homosexuelle bis zum Ende des Prozesses beteuert.

Widersprüchliche Aussagen

Oberstaatsanwältin Christine Schäfer war bei einem der Mädchen von einem Übergriff überzeugt. Für den Wahrheitsgehalt der Aussage spreche schon die detaillierte Schilderung des Mädchens. Diese Einzelheiten hätten sich nur auf das "Randgeschehen" bezogen, nicht aber auf den Missbrauch, erklärte dagegen der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger. Bei der Schilderung des Übergriffs sei die Zeugin "emotional verstörend unbeteiligt" geblieben, "sie wirkte nahezu elektronisch gesteuert". Im Fall des zweiten Mädchens bemängelte das Gericht widersprüchliche Aussagen. So habe sie bei der Polizei nur einen erzwungenen Geschlechtsverkehr angegeben, "vor Gericht waren es mindestens 200 weitere Fälle".

"Wirtschaftlich und sozial zugrundegerichtet"

Der Missbrauch der Jungen war laut Urteil durch das Teilgeständnis des Angeklagten und die Aussagen der Opfer erwiesen. Strafmildernd wirkte sich aus, dass der Angeklagte "wirtschaftlich und sozial zugrundegerichtet ist". Zulasten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht die Dauer und Vielzahl der Übergriffe. Die Opfer waren auf der Finca Shantis in einem fremden Land, nämlich Portugal, ihrem Peiniger schutzlos ausgeliefert. Sie hätten sich nicht an ihre Eltern wenden können, die wirtschaftlich von dem Angeklagten abhängig waren und ihnen wohl auch nicht geglaubt hätten.

Eltern: blauäugig oder mitschuldig?

"Die Eltern müssen damit leben, dass sie zu blauäugig waren", sagte Richter Kirchinger. Anklägerin Schäfer hatte in ihrem Plädoyer von einem "großen, großen Mitverschulden Dritter gesprochen". Nicht nur der Angeklagte hätte Schuld auf sich geladen, sondern auch die Eltern der missbrauchten Kinder.


Quelle: dpa

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