29.12.2007, 17:32 Uhr
Kerzen brennen vor dem Haus in Schwerin, in dem die fünfjährige Lea-Sophie verhungerte (Quelle: ddp)Die verhungerte fünfjährige Lea-Sophie aus Schwerin war schon seit dem Jahr 2004 immer wieder auffällig geworden. 2004 habe sie ohne Abmeldung tage- und wochenlang in der Kindertagesstätte gefehlt, heißt es in einem Zwischenbericht der Stadtverwaltung zu dem Fall. Die Kita habe das in einem Bericht festgehalten, diesen aber nicht an das Jugendamt weitergeleitet. Lea-Sophie war Mitte November verhungert und verdurstet. Dem Jugendamt wird vorgeworfen, trotz früherer Hinweise auf Vernachlässigung des Mädchens nicht eingeschritten zu sein.
HungertodLea-Sophie beigesetzt
Foto-SerieFünfjährige in Schwerin verhungert
Hintergrund Verhungern und Verdursten
Großvater machte sich Sorgen
Als Lea-Sophie schließlich sechs Wochen lang nicht mehr in die Kita kam, schrieb die Leiterin die Mutter an, erhielt jedoch keine Antwort. Der Kitaplatz wurde daraufhin neu vergeben. Das Jugendamt erfuhr davon im November 2006, als sich Lea-Sophies Großvater aus Sorge um das Kind dort meldete. Laut Bericht gab er an, Lea-Sophie sei in ihrer körperlichen und sprachlichen Entwicklung gestört. Das Jugendamt schrieb daraufhin zwei Mal die Mutter an und lud sie zu Gesprächen, zu denen sie nicht erschien. "Weitere Veranlassungen durch das Jugendamt wurden nicht durchgeführt", heißt es in dem Bericht.
Wichtiger Vermerk fehlt in der Akte
Nach Einschätzung des Fraktionschefs der Grünen in der Schweriner Stadtvertretung, Edmund Haferbeck, hätten die Auffälligkeiten 2004 und die wiederholten Kontakte Ende 2006 für das Jugendamt ausreichende Hinweise sein müssen, dass die Fünfjährige gefährdet sei. Zudem fehle ein wesentlicher Vermerk in der Akte Lea-Sophie: Die Großmutter des Mädchens, die selbst in der Stadtverwaltung arbeite, habe im Juni 2007 beim Jugendamt auf die Missstände in Lea-Sophies Familie hingewiesen.
Forderung nach Rücktritt
Haferbeck forderte den Schweriner Sozialdezernenten Hermann Junghans, der bislang Fehler seiner Behörde bestreitet, zum sofortigen Rücktritt auf. Sollte dieser nicht freiwillig gehen, müsse er vom Bürgermeister suspendiert werden. Das Jugendamt müsse so umstrukturiert werden, dass künftig in Fällen von Vernachlässigung richtig gehandelt werde.
Quelle: dpa
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