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"Eine Frage der Ehre"
11.02.2009, 18:21 Uhr | Von Thomas Seibert, AFP
Der mutmaßliche Mörder der kleinen Kardelen legte ihre Leiche am Möhnesee ab (Fotos: dpa)
Polizeibeamte aus zwei Ländern waren am Werk, dazu die internationale Polizeibehörde Interpol - doch am Ende war es offenbar die eigene Verwandtschaft, die den mutmaßlichen Mörder der kleinen Kardelen aufspürte. Kadir Ayaz, der ebenfalls in Paderborn lebende Schwiegervater des Gesuchten, war vergangene Woche in die Türkei gereist, um den Mordverdächtigen Ali K. zu finden.
Am Dienstagabend war es soweit - Schwiegervater und Schwiegersohn wollten sich im südwesttürkischen Badeort Didim an der Ägäis treffen. Doch als Ali K. sah, dass sein Schwiegervater nicht allein zu dem Treffen kam, bekam er es mit der Angst zu tun und stellte sich der Polizei.
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HintergrundEntführte und ermordete Kinder
Filmreife Verfolgung
Damit endete die Flucht von K., die kurz nach dem Verschwinden der achtjährigen Kardelen am 12. Januar begonnen hatte. Mit Hilfe von Polizeiangaben, Zeugenaussagen und Medienberichten lässt sich der Ablauf dieser Flucht und die filmreife Suche nach Ali K. jetzt nachverfolgen.
Seit über einer Woche auf der Flucht
Mit der Begründung, er wolle seinen kranken Vater im westtürkischen Aydin besuchen, hatte sich der 29-jährige K. zusammen mit seiner Frau Zehra von einem Bekannten zum Flughafen Köln-Bonn fahren lassen und war in die Ägäis-Stadt Izmir geflogen. Seit der vergangenen Woche wurde er von der Polizei in der Westtürkei gesucht.
Versprechen an Kardelens Eltern
Auch Schwiegervater Ayaz, der mit einer Deutschen verheiratet ist und selbst vier Kinder hat, machte sich auf die Suche, nachdem er erfahren hatte, dass der Mann seiner Tochter des Mordes beschuldigt wurde. Er besuchte Kardelens Eltern und versprach ihnen, K. zu finden. "Das war für mich eine Frage der Ehre", sagte er am Mittwoch der türkischen Nachrichtenagentur Anadolu. Zusammen mit Bekannten heuerte Ayaz türkische Privatdetektive an, bildete eine eigene 20-köpfige "Ermittlungsgruppe" und machte sich an die Arbeit. Die türkische und die deutsche Polizei habe er informiert, sagte er.
Frau bei Familie zurückgelassen
K. war zusammen mit seiner Frau zunächst bei Verwandten in Aydin untergekommen. Als er hörte, dass er mit internationalem Haftbefehl gesucht wurde, ließ er seine 24-jährige Frau bei der Familie zurück und machte sich alleine auf die Flucht, bevor die Polizei ihn finden konnte. Angeblich versteckte er sich im Haus einer Tante in Didim.
Angst vor dem "Psychopathen
Am vergangenen Sonntag gelang es Schwiegervater Ayaz, mit Hilfe von K.s Familie mit dem Gesuchten telefonischen Kontakt aufzunehmen. Sie vereinbarten das Treffen in Didim, wobei K. offenbar auf einem Vier-Augen-Gespräch bestand. Doch Ayaz hielt seinen Schwiegersohn für einen "Psychopathen" und befürchtete, dass er auf ihn losgehen könnte. Deshalb nahm er drei Begleiter mit.
In Polizeiwache geflüchtet
Kurz nachdem Ayaz um 23.00 Uhr den Treffpunkt am Atatürk-Boulevard in Didim erreicht hatte, rollte K. in einem langsam fahrenden Auto heran. Als er seinen Schwiegervater und dessen Begleiter sah, gab er Gas, fuhr rund hundert Meter weiter zur nächsten Polizeiwache, stieg aus und rannte in die Wache - offenbar war seine Angst vor der eigenen Verwandtschaft wesentlich größer als seine Furcht vor der Polizei.
Furcht vor Ehrenmord?
Ob K. nur Angst vor einer gehörigen Tracht Prügel hatte oder vor einem Ehrenmord, stand am Mittwoch noch nicht fest. Die beteiligten Familien hatten der deutschen Polizei letzte Woche versichert, dass sie den Mord an Kardelen als Einzeltat betrachten und keine Art von Ehrenschuld sehen, die mit einem weiteren Mord gesühnt werden müsse.
Rückkehr mit der Tochter
Für Ayaz ist der Fall mit der Festnahme von K. erledigt. Es gebe auf der ganzen Welt keinen glücklicheren Menschen als ihn, sagte er. Nun will er zusammen mit Zehra in die Bundesrepublik zurückkehren - wo so schnell wie möglich die Scheidung eingeleitet werden soll.
Mutmaßlicher Täter bleibt in der Türkei
K. selbst muss nun mit einem Mordprozess in der Türkei und mit lebenslanger Haft rechnen; eine Auslieferung des türkischen Staatsbürgers an Deutschland kommt nach der türkischen Verfassung nicht in Betracht. Allerdings dürfte sich der türkische Prozess auf die in Deutschland gesammelten Beweismittel stützen, darunter auch DNA-Spuren, die am Fundort der Leiche und in K.s Wohnung gefunden wurden.
Von Thomas Seibert, AFP