21.12.2010, 12:33 Uhr
Wettermoderator Jörg Kachelmann (l) mit seinem Anwalt Johann Schwenn (Foto: dpa)
Im Fall Kachelmann lassen sich die Spuren am angeblichen Tatmesser nicht dem Angeklagten zuordnen. Dies erklärte der Sachverständige Gerhard Bäßler vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg vor dem Landgericht Mannheim.
Dem Fernsehmoderator wird vorgeworfen, er habe seine langjährige Geliebte vergewaltigt. Dabei soll er ihr laut Anklage ein Küchenmesser an den Hals gedrückt haben. Eindeutige DNA-Spuren Kachelmanns auf dem Messergriff finden sich jedoch nicht, sagt Bäßler.
Auch scheinen die Untersuchungsergebnisse an der Messerklinge nicht zu dem Ablauf zu passen, den das Opfer geschildert hat: Hier finden sich keine nachweisbaren DNA-Spuren. "Es gibt keine Hinweise darauf, dass mit dem Rücken oder der Spitze Verletzungen herbeigeführt wurden", sagte der LKA-Experte.
Zunächst hatte Bäßler gemeint, Spuren könnten beim Einpacken des Messers in eine Plastiktüte verloren gegangen sein. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge wies jedoch darauf hin, dass das Messer bei der Spurensicherung in einen speziellen Karton verpackt und mit sterilem Kabelbinder fixiert wurde. "Dann können wir das Thema Spurenverlust vernachlässigen", antwortete der Experte darauf.
Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn zeigte sich anschließend zufrieden: "Es gibt keinen Sachbeweis dafür, dass die Aussage der Nebenklägerin richtig ist." Die Vernehmung des Sachverständigen wird fortgesetzt.
Quelle: dpa
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