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Fall Kachelmann: Die große Abrechnung

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Fall Kachelmann: Die große Abrechnung

31.05.2011, 16:58 Uhr

Nach Auffassung des Gerichts reichen die Indizien für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht aus.

Nach dem Freispruch jetzt die Abrechnung: Sowohl der Vorsitzende Richter Michael Seidling als auch der Verteidiger Johann Schwenn überhäuften sich am letzten Tag des Prozesses gegen Jörg Kachelmann mit Vorwürfen. Während Seidling dem Verteidiger Respektlosigkeit unterstellte, warf der Anwalt dem Gericht abermals "Befangenheit" vor.

Schwenn habe mit seinem Verhalten vor der Strafkammer mehrfach Anstand und Respekt vermissen lassen, so der Vorsitzende Richter. Die Kammer hätte den Angeklagten "zu gerne verurteilt" und in ihrer Urteilsbegründung nochmal "richtig nachgetreten", um "den Angeklagten maximal zu beschädigen", konterte Schwenn. Er sprach von einem "befangenen Gericht" und einer "Erbärmlichkeit im Gerichtssaal". Die Kammer sei den Anforderungen des Falles nicht gewachsen gewesen. Hätte das Oberlandesgericht Karlsruhe nicht Ende Juli letzten Jahres den Haftbefehl aufgehoben, wäre Kachelmann "noch bis zum heutigen Tag in Haft".

"Freispruch dritter Klasse"

Schwenn war erst im Dezember 2010 als neuer Anwalt Kachelmanns vor Gericht aufgetreten und hatte sich seitdem vehement für seinen Mandanten eingesetzt. So hatte er beantragt, die Redaktionen der Zeitschriften "Bunte" und "Focus" durchsuchen zu lassen. Er warf den Blättern vor, sie wollten mit "gekauften Zeuginnen" den Prozess beeinflussen. Außerdem wurde Schwenn während des Prozesses nicht müde, den Ausschluss der Öffentlichkeit zu kritisieren. Ging es um Details aus dem Privatleben Kachelmanns, forderte er allerdings, Zuhörer und Presse sollten den Gerichtssaal verlassen.

Nach dem Urteil hat der Anwalt der Ex-Geliebten und Nebenklägerin von einem "Freispruch dritter Klasse" gesprochen. "Ich bin auf keinen Fall am Boden zerstört", sagte Thomas Franz der Illustrierten "Bunte".

Nachrichten
"Recht ist nicht immer Gerechtigkeit"

Geteiltes Echo auf das Urteil im Kachelmann-Prozess: Reaktionen von Journalistin Alice Schwarzer und dem Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn. zum Video

Kritik an Alice Schwarzer

Kritik musste auch Alice Schwarzer einstecken. Die "Emma"-Verlegerin hatte für die "Bild"-Zeitung über den Prozess berichtet und sich dabei deutlich auf die Seite der Ex-Geliebten Kachelmanns gestellt. Nach Ansicht von Hans Leyendecker, Redakteur der "Süddeutschen Zeitung", hat sie damit jegliches journalistisches Renommee verloren. "Die war ja nicht Berichterstatterin, sondern die hat sich selbst zum Mittelpunkt gemacht", kritisierte Leyendecker im Deutschlandfunk. "Sie hat eine These gehabt, an der hat sie immer festgehalten." Die 68-jährige Feministin habe sich nicht an die journalistischen Grundsätze wie Objektivität gehalten, sondern "immer nur den einen Film abgespielt", egal was passierte.

Schwarzer wiederum stellte sich auch nach dem Urteil auf die Seite der Ex-Geliebten. "Man muss auch Respekt vor dem möglichen Opfer haben", sagte Schwarzer. Die Nebenklägerin - Kachelmanns Ex-Geliebte - habe "sehr überzeugend dargelegt, dass sie vielleicht die Wahrheit gesagt habe". Der Prozess habe gezeigt, dass Kachelmann "nicht nur diese Frau gezielt manipuliert hat". "Er kommt nicht ins Gefängnis, es bleibt alles offen", sagte Schwarzer.

Video
Rückblick: Der Fall Kachelmann
Jörg Kachelmann ist freigesprochen (Foto: dpa)

Eine Ex-Freundin hatte dem Moderator vorgeworfen, sie vergewaltigt zu haben. zum Video

Frauengruppe fürchtet fatale Signalwirkung

Die Organisation Terre Des Femmes fürchtet, dass der Freispruch Kachelmanns fatale Signalwirkung entfaltet. Alle Betroffene von sexualisierter Gewalt würden sich in Zukunft noch weniger trauen, Anzeige bei einer Vergewaltigung zu erheben, erklärte Geschäftsführerin Christa Stolle. Terre des Femmes ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation für Frauen und Mädchen.

Ebenso sieht es der Opferhilfeverein Weißer Ring: "Das Verfahren mit seinen extremen Ausuferungen wird uns in unserer Arbeit behindern, weil viele Opfer davon abgehalten werden könnten, eine Vergewaltigung anzuzeigen", sagte Sprecher Veit Schiemann. Andererseits werde durch das gesamte Verfahren deutlich, dass die Opferhilfe dringend nötig sei.

"Im Zweifel für den Angeklagten"

Aus Mangel an Beweisen hatte das Landgericht Mannheim den TV-Moderator Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Das Urteil fiel nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Damit ging nach 44 Verhandlungstagen einer der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik zu Ende. Die Staatsanwaltschaft erklärte, sie werde das Urteil prüfen und dann entscheiden, ob sie Revision einlegt.

Der Vorsitzende Richter Michael Seidling machte deutlich, dass es sich nur um einen sogenannten Freispruch zweiter Klasse handelt: "Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin", sagt Seidling. Aber es bestünden "begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann".

"Wir sind überzeugt, dass wir die juristisch richtige Entscheidung getroffen haben. Befriedigung verspüren wir dadurch jedoch nicht", sagt Seidling in seinem Schlusswort. "Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenzielle rachsüchtige Lügnerin."

Applaus im Gerichtssaal

Das Gericht folgte mit dem Freispruch dem Antrag der Verteidigung. Im Publikum gab es Applaus und Freudenschreie. Kachelmann nahm das Urteil regungslos hin und verließ das Gericht, ohne sich zu äußern. Seine 38-jährige Ex-Geliebte, die Hauptzeugin der Anklage, wischte sich am Ende der knapp einstündigen Urteilsverkündung Tränen aus den Augen.

Nach seinem Freispruch wird er wieder voll bei dem von ihm gegründeten Wetterdienst Meteomedia einsteigen, teilte das Unternehmen mit. Ob Kachelmann je wieder in der ARD auftreten wird, ist offen. "Solange das Verfahren nicht endgültig abgeschlossen ist und das Urteil keine Rechtskraft erlangt hat, sieht die ARD in dieser Angelegenheit keinen Entscheidungsbedarf", sagte ein ARD-Sprecher.


Quelle: t-online.de , dapd , dpa

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