Im Schwurgerichtssaal des Landgerichts St. Pölten fehlt die wichtigste Zeugin. Die 42 Jahre alte Tochter F.s, die von ihrem Vater 24 Jahre lang in ein fensterloses Kellerverlies gesperrt und dort immer wieder missbraucht worden war, muss nach österreichischem Recht nicht bei der Verhandlung gegen ihren Peiniger anwesend sein. Und dennoch ist das Opfer im Gerichtssaal sehr präsent.
Insgesamt elf Stunden per Video aufgezeichneter Aussagen werden dem Angeklagten, dem Gericht und den Schöffen seit Montagmittag "portionsweise" auf einer großen Videowand vorgespielt. Aufgezeichnet wurden sie bereits im Sommer 2008.
Die in Österreich "kontradiktorische Vernehmung" genannten Befragungen sind nach Angaben des stellvertretenden Gerichtspräsidenten Franz Cutka in der Alpenrepublik bereits seit Jahren üblich: "Damit soll dem Opfer ermöglicht werden, ein erneutes Zusammentreffen mit dem Täter bei der Verhandlung zu vermeiden."
Angeklagter wird mit Aussagen konfrontiert
Bei der kontradiktorischen Vernehmung wird das Opfer - in den meisten Fällen bei Sexualdelikten - von der zuständigen Richterin oder dem Richter befragt. Auch Staatsanwälte und Verteidiger sind bei der Aussage anwesend und können Fragen stellen. Während der Gerichtsverhandlung werden die mutmaßlichen Täter dann mit diesen Aussagen konfrontiert.