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Euro-Rettungsschirm: Verfassungsgericht stoppt Sondergremium zum EFSF

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Karlsruhe stoppt Sondergremium zum EFSF

28.10.2011, 15:44 Uhr

Karlsruhe hat klargestellt: Der Bundestag muss beim EFSF gefragt werden (Quelle: Reuters)

Karlsruhe hat klargestellt: Der Bundestag muss beim EFSF gefragt werden (Quelle: Reuters)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfahrensregeln für die deutsche Beteiligung an Nothilfen des Euro-Rettungsfonds EFSF vorläufig für nicht anwendbar erklärt. Die Entscheidungsrechte des Bundestags dürfen nicht von einem Sondergremium aus lediglich neun Parlamentariern wahrgenommen werden, entschied der Zweite Senat im Eilverfahren. Die Bundesregierung müsste nun für weitere Hilfsmaßnahmen die Zustimmung des gesamten Bundestags einholen.

Nach dem im Oktober verabschiedeten Stabilisierungsmechanismusgesetz sollten dringende oder geheime Entscheidungen über Maßnahmen des Rettungsfonds EFSF von einem speziellen Gremium getroffen werden, das nur aus neun Mitgliedern des Bundestags besteht. Diese Verfahrensweise ist nun vom Tisch. Bis zu einer endgültigen Entscheidung der Verfassungshüter dürfen die Beteiligungsrechte des Bundestages nicht durch das neu konstituierte Gremium wahrgenommen werden, sondern muss das Plenum entscheiden.

Abgeordnetenrechte verletzt

Mit ihrer Entscheidung reagierten die Karlsruher Richter auf eine Klage der SPD-Bundestagsabgeordneten Klaus Danckert und Swen Schulz, die sich durch die Einsetzung der neunköpfigen Gruppe in ihren Rechten als Abgeordnete eingeschränkt sehen. Der Zweite Senat folgte der Argumentation der SPD-Abgeordneten.

Eigentlich hätte das Sondergremium heute zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen sollen. Das Gremium wurde eingerichtet, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Mitspracherecht des Bundestags bei der Verwendung des EFSF gestärkt hatte. Laut Gesetz hätte die Parlamentsbeteiligung einem mehrstufigen Verfahren folgen sollen: Je nach Bedeutung, Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit einer Entscheidung hätten entweder der Bundestag mit 620 Mitgliedern, der 41-köpfige Haushaltsausschuss oder das neunköpfige Sondergremium die Pläne absegnen sollen.


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Quelle: dpa

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Kommentare (23)

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Thema: "Euro-Rettungsschirm: Verfassungsgericht stoppt Sondergremium zum EFSF"

Uwe D. schrieb: am 28. Oktober 2011 um 19:24:22
(21) (0) Gute Entscheidung,
aber offenbar ging das Gericht von einer gänzlich falschen Voraussetzung aus, nämlich der, dass unsere Volksverteter a)
unabhängig sind und b) genau wissen, worüber sie abstimmen. Und genau da haben wir den Salat, wie die Journalisten von PHÖNIX bewiesen haben. Die meisten befragten Abgeordneten wußten nicht einmal was EFSF eigentlich bedeutet und um welche konkreten Beträge es sich hier handelt. Lag wohl am Wein bei Borchert`s und ach ja, welche Bürger?
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geostationär schrieb: am 28. Oktober 2011 um 16:55:17
(25) (1) Volksentscheide, dass Volk
allein muss entscheiden wie lange es noch für die verlogene Europa- Geldvernichtungsmaschinerie knechten will.
Berlin ist durch und durch verlogen und bestechlich. Knechte des Kapitals. Betrügerische Abgeordnete mit zig Nebeneinkünften stehen auf den Lohnlisten der Abzocker. Deutschland u. noch weitere Bürgen schiessen frisches Geld nach-die US-Börse u. Heuschrecken + zwielichtige Ratingagenturen ( auch US ) reiben sich die Hände. Unsere Sozialsysteme aber brechen zusammen..lobet die Mrd.äre !
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Petra schrieb: am 28. Oktober 2011 um 15:15:58
(38) (1) EFSF
Ist doch in diesem Staate völlig egal, ob da nun ein Haushaltsausschuss oder das gesamte Parlament zustimmen muss. Bei den letzten
Abstimmungen haben wir deutlich erkannt, dass es keine bürgerliche Partei im Bundestag gibt, die für das Volk entscheidet, nur gegen das Volk.Der einzige Unterschied ist, das die Parlamentarier zur Abstimmung anwesend sein müssen und nicht ihre Anwesendheit durch andere Kollegen/Kameraden nachweisen können.Dieser Sauhaufen ist nicht mehr zu ertragen.
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