08.09.2010, 13:11 Uhr
Bei Glücksspielen und Sportwetten gilt das deutsche Glücksspiel-Monopol ab sofort nicht mehr (Foto: imago)
Das deutsche Monopol für Glücksspiel und Sportwetten ist unzulässig und gilt ab sofort nicht mehr. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden. Deutschland unterlaufe das eigentlich zulässige Ziel der Suchtbekämpfung unter anderem durch zu viel Werbung für die Glückspiele, so die Begründung.
Die höchsten EU-Richter stellten fest, grundsätzlich dürfe ein EU-Land den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit beschränken, wenn damit beispielsweise die Spielsucht bekämpft werden solle.
Deutsche Gerichte, bei denen derzeit verschiedene Klagen privater Anbieter gegen das Monopol laufen, hätten aber "Grund zu der Schlussfolgerung, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt". So betrieben die Inhaber der deutschen Monopole Werbekampagnen, um mehr Gewinn zu machen. Und für andere, noch gefährlichere Spiele, beispielsweise an Automaten, gelte das Monopol nicht.
"Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die deutsche Regelung dürfe "nicht weiter angewandt werden".
Geregelt wurde das staatliche Glücksspiel-Monopol per Staatsvertrag, den die 16 Bundesländer abgeschlossen haben. Der aktuelle Glücksspiel-Staatsvertrag trat 2008 in Kraft. Er sollte zunächst bis 2011 gelten. Er schließt private Internetangebote von Lotterien, Sportwetten und Spielbanken weitgehend aus. Glücksspiele - ausgenommen Pferderennen, Spielautomaten und Casinos - dürfen demnach nur von den Lottogesellschaften der Bundesländer angeboten werden.
An dem Vertrag wollen die deutschen Lottoanbieter grundsätzlich festhalten. "Wir vertrauen auf die Politik in Bund und Ländern, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit das in Deutschland bewährte Staatsvertragsmodell Bestand haben wird", heißt es in einer Erklärung des Präsidenten der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayerns, Erwin Horak.
Die European Gaming and Betting Association (EGBA) begrüßte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und bezeichnete sie als Wendepunkt in der Rechtsprechung. Das Urteil werde entscheidenden Einfluss haben auf die in Deutschland nötige Reform des Glücksspielmarktes haben, erklärte EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligné.
"Andere EU-Staaten haben ihr System bereits geöffnet oder sind gerade dabei. Sie verabschieden sich von einem staatlichen Monopol zu einem System mit vielen Anbietern. Diese Staaten zeigen, dass die Verbraucher in einem System, das gesetzlich geregelt und offen für den Wettbewerb ist, besser geschützt werden können." Der Urteilsspruch aus Luxemburg leite überdies "das Ende des deutschen Online-Wettverbotes ein".
Vier deutsche Gerichte hatten sich daher mit der Frage an den EuGH gewandt, ob die deutsche Praxis mit europäischem Recht vereinbar sei. Das Urteil vom Mittwoch ist eine Vorabentscheidung. Nun liegt es an den vier deutschen Gerichten, die Einzelfallentscheidungen zu treffen. Der Urteilsspruch aus Luxemburg ist ein klarer Auftrag an den Gesetzgeber, eine kohärente Regelung für den deutschen Glücksspielmarkt zu schaffen.
Quelle: dpa , dapd , AFP
reizend schrieb:
am 8. September 2010 um 14:42:23
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Es geht doch wieder nur um Geld
Das Politik-Glücksspiel-Monopol haben sich Regierende und Lobbyisten schon längst gesichert. (Fast) alle
lassen sich das gefallen, beschweren sich aber über Fremdbestimmung durch die EU, wie konsequent! Das Glücksspielmonopol zum Wohle der Gesellschaft (z.B. Finanzierung von Sportplätzen) Na klar! Bund, Länder und Kommunen versprechen sich durch Steuern auf (mehr) Glückspiel(automaten) mehr Einnahmen. Moral und dass das verzockte Geld dann an anderer Stelle fehlt, interessiert da keinen.
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dikare schrieb:
am 8. September 2010 um 14:35:11
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Spielsucht
In etlichen Kommentaren lese ich, dass der Staatsvertrag die Spielsucht eindämmen soll. Ich bin mir sicher, daß in den
Spielhallen und Gaststätten es wahrscheinlicher ist, daß die Automaten gefüttert werden, bis der Geldbeutel leer ist - wer kontrolliert das? Und wer beim Lotto spielsüchtig ist - wird überwacht, daß die Person nicht von einer Annahmestelle zur anderen geht und ihre Spielscheine abgibt? Da ist es beim Online-Spiel doch eher möglich zu kontrollieren - Datenschutz hin oder her
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oskar schrieb:
am 8. September 2010 um 14:34:25
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Glückspiel Monopol
Dann sollte man aber auch die Tele. Glückspielwerbungsanrufe verbieten.
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