09.09.2010, 12:03 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Luxemburg (dpa) - Das deutsche Nachtflugverbot für Flugzeuge, die den Züricher Flughafen anfliegen, bleibt. Das EU-Gericht in Luxemburg wies eine Klage der schweizerischen Regierung ab. Die Nähe zu einem lärmempfindlichen Fremdenverkehrsgebiet wie den Südschwarzwald rechtfertigt nach Ansicht der Richter die Maßnahme. Es handele sich «um eine bloße Änderung der betreffenden Flugwege». Deutschland hatte angeordnet, dass Flugzeuge Zürich nachts nicht mehr über deutsches Gebiet anfliegen dürfen. Die Schweiz klagte gegen die EU-Kommission, weil diese das deutsche Verbot gebilligt hatte.
Quelle: dpa
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