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Erste deutsche Klage wegen Silikonimplantaten

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Erste deutsche Klage wegen Silikonimplantaten

23.01.2012, 17:27 Uhr

Vorsicht bei Brustimplantaten der französischen Firma PIP (Quelle: imago)

Vorsicht bei Brustimplantaten der französischen Firma PIP (Quelle: imago)

Im Skandal um gefährliche Brustimplantate der französischen Firma PIP hat die erste Betroffene in Deutschland Klage eingereicht. Die 29-Jährige fordert 100.000 Euro unter anderem als Schmerzensgeld sowie für mögliche künftige Schäden. Die Klage richtet sich gegen den Chemikalienhändler Brenntag, den TÜV Rheinland und den behandelnden Arzt. Weitere Klagen würden vorbereitet, sagte ihr Münchner Anwalt Christian Zierhut. Laut seiner Kanzlei ist es die erste Klage bundesweit. Ein Sprecher des Karlsruher Landgerichts bestätigte den Eingang der Klage.

"Momentan vertreten wir schon an die 50 Geschädigte. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass man den Sachverhalt grundsätzlich aufarbeitet und entscheidet, ob man außergerichtlich Ansprüche stellt oder Klage einreicht", sagte Zierhut. Zuständig sind die Gerichte an den Orten, an denen die Eingriffe vorgenommen wurden.

Ärzte hätten Risiken verharmlost

"Wir sehen für unsere Klagen gute Erfolgschancen, besonders gegen die Ärzte. Den Ärzten werfen wir vor, in fast allen Fällen die Frauen unzureichend über Risiken informiert zu haben. Zumeist haben sie 'verharmlost' und zu wenig darüber aufgeklärt, dass die Implantate auch reißen könnten und Ähnliches", erläuterte die Kanzlei. Das verwendete Billigprodukt hätte niemals implantiert werden dürfen.

Dem TÜV Rheinland werfen die Anwälte vor, zu Unrecht eine CE-Zertifizierung abgegeben zu haben. Der TÜV hatte dazu bereits mitgeteilt, bei den regelmäßigen Kontrollen seien stets das korrekte Silikon und die korrekten Dokumente präsentiert worden. Der TÜV Rheinland sei betrogen worden und habe deswegen schon vor einem Jahr Strafanzeige gegen PIP gestellt.

Chemie-Händler lieferte Industrie-Silikon für Medizinprodukte

Dem Chemikalienhändler Brenntag werfen sie vor, das Industrie-Silikon an PIP geliefert zu haben, obwohl dem Unternehmen klar gewesen sei, dass PIP Medizinprodukte für Menschen herstellt. Der Chemie-Händler wies die Vorwürfe zurück. "Es ist bis heute unklar, inwieweit die von Brenntag gelieferten Produkte überhaupt in den Implantaten verarbeitet wurden", hieß es Mitte Januar in einer Mitteilung. Die Silikon-Öle seien eindeutig nur für die industrielle Verwendung gekennzeichnet gewesen. Es gebe keine gesetzliche Vorgabe für Lieferanten, Kontrollen über die Weiterverwendung durchzuführen.

Erstes Urteil in Frankreich

In Frankreich hatte ein Gericht nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP bereits den Versicherer des insolventen Herstellers PIP zu 4000 Euro Schadenersatz verurteilt. Der Richter aus Avignon gab damit der Klage einer 31-jährigen Betroffenen statt, der ein PIP-Silikonkissen eingesetzt worden war.


Quelle: AFP , dpa

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Kommentare (3)

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Thema: "Erste deutsche Klage wegen Silikonimplantaten"

XY schrieb: am 23. Januar 2012 um 20:14:37
(12) (4) Implantate
zu Karo,100 000 Euro Entschädigung, das ich nicht lache.Wovon träumst du nachts?Zuvor sich die Dinger Aufblasen lassen und dann
wenn was schief geht,wollen alle entschädigt werden. Hätten die betroffenen mal zuvor sich erkundigt und Aufklären lassen.Habe wirklich kein Mitleid.
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Karo schrieb: am 23. Januar 2012 um 19:54:10
(0) (8) Implantate
4000 Euro Entschädigung ist eine Lachnummer. Die komplette Warenkette bis zum Patienten muß aufgeklärt werden. Insbesondere dem
Hersteller trifft wegen Obliegenheitsverletzungen eine riesige Schuld. Selbst wenn er Pleite ist müssen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.100000 Euro ist wohl schon die richtige Richtung. Die operierende Ärzteschaft hätte auch eingreifen müssen. So gerät die Schönheitschirurgie in Verruf.
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Mj. Tom schrieb: am 23. Januar 2012 um 18:32:07
(11) (3) Die "Alte"
hat sich den Müll doch vorsätzlich einsetzen lassen. Selber Schuld, wenn man Glücksrittern aufsitzt. Keinen Pfennig
Entschädigung zahlen, denn dann wird sie den nächsten "Chirurgen" heimsuchen. Wer sich ohne Notwendigkeit, nur aus Schönheitswahn solchen Müll einsetzen läßt, solte zum Psychater Zwangseingewiesen werden.
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