03.02.2012, 12:06 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Den Haag (dpa) - Juristischer Erfolg für Deutschland im Streit um Entschädigungen für Nazi-Opfer: Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat entschieden, dass in Italien gefällte Urteile nicht mit dem Völkerrecht in Einklang stehen. Deutschland war darin verpflichtet worden, individuelle Entschädigungen zu zahlen. Aus Den Haag hieß es, dass Privatpersonen in diesem Fall keine Klagen vor ausländischen Gerichten gegen einen anderen Staat erheben dürften. Damit bestätigte das höchste Gericht der Vereinten Nationen die deutsche Position.
Quelle: dpa
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