30.11.2011, 07:02 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Leipzig/Berlin (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt heute über den seit Jahren schwelenden Streit um muslimische Gebete an Schulen. Geklagt hat ein Berliner Gymnasiast.
Die Schulleitung hatte ihm und weiteren muslimischen Schülern untersagt, auf dem Schulflur in Richtung Mekka zu beten. Der Schulfrieden werde dadurch gefährdet.
Das Bundesverwaltungsgericht soll in dritter Instanz entscheiden, ob die Religionsfreiheit auch islamische Ritualgebete an einer deutschen Schule decke. Das Grundsatzurteil wird voraussichtlich noch im Laufe des Tages gesprochen.
Quelle: dpa
Paula schrieb:
am 30. November 2011 um 11:42:50
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Muslimische Gebete
@ Volker: Flughäfen mit Schulen zu vergleichen sind Äpfel und Birnen. Mag sein, dass ein Muslime sich während einer
Reise gezwungenermassen am Flughafen aufhalten m u s s und seine Gebete vermisst... In einer deutschen Schule
d a r f er sich aufhalten, aber die Schule kann nicht nach seinen Bedürfnissen umfunktioniert werden. Ich bin bei jemandem zuhause zu Gast und verlange, daß er seine Wohnung nach meinem Geschmack einrichtet?!
Wo kommen wir denn hin....
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Bürger schrieb:
am 30. November 2011 um 11:09:01
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Aufhören!
Wir sind ein christlich-geprägtes Land, und nichts anderes. Wenn die beten wollen, dann bitte zu Hause...
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Ungläubiger schrieb:
am 30. November 2011 um 10:57:47
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Dumm gelaufen
Durch unseren eigenen Glaubenswahn, staatliche Klassenzimmer mit Kruzifixen zu Religionsräumen zu machen, sitzen wir nun in
der Patsche, denn Verfassungsrechte gelten für alle Bürger ! Es wäre somit pervers, einem Muslim seine Gebetezu verbieten. In der Konsequenz will ein Jude seine Klagemauer, der Tibeter seine Mantrarollen und dann kommt noch der Hindu und bringt seine heiligen Kühe, Affen oder Ratten mit. Schule wäre dann Multikulti-Tollhaus, aber keine deutsche Lehreinrichtung mehr.
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