08.02.2012, 10:02 Uhr
Stuttgart (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird kein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus und den früheren Finanzminister Willi Stächele (beide CDU) einleiten.
Die Anhaltspunkte für Untreue im Zusammenhang mit dem Erwerb der EnBW-Aktien reichten dafür nicht aus, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg, dass der Deal wegen fehlender Zustimmung des Parlaments verfassungswidrig ist, waren bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart neun Anzeigen eingegangen.
Weder die Anzeigen, noch die in den Medien geschilderten Umstände, noch das Urteil des Staatsgerichtshofs hätten strafrechtlich relevantes Fehlverhalten offenbart, hieß es. Der frühere Regierungschef Mappus hatte im Dezember 2010 für 4,7 Milliarden Euro 46,5 Prozent EnBW-Anteile von den Franzosen gekauft, ohne das Parlament damit zu befassen. Er wird dazu auch im EnBW-Untersuchungsausschuss des Landtags aussagen.
Quelle: dpa
S.Semmelrogge schrieb:
am 8. Februar 2012 um 17:10:20
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Mappus
Ich vertsehe nicht, wie ein denkender Mensch die CDU wählen kann, solange solche Menschen wie Mappus dort das Sagen haben. Solange
betrug und Pöstchenschiebereien und Geldveruntreuungen die wichtigsten Nachrichten über diese Partei sind, sollte man so blöd nicht sein, es sei denn man profitiert selbst von den Machenschaften. Wie man sich vor Verurteilungen schützt, haben die Christlichen bei Berlusconi gelernt
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fred73230 schrieb:
am 8. Februar 2012 um 14:57:58
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War doch klar!
Daß in unserer Bakschisch- und Bananenrepublik nur die Kleinen gehängt werden, man die Großen ungeschoren davon kommen
lässt und sogar in höchste Staatsämter hievt, ist doch klar. Und nur der Blödeste hat wohl damit gerechnet, dass ein Staatsanwalt gegen Mappus ermitteln würde. Je größer die kriminelle Energie, desto heller der Glorienschein!
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Freie Meinung schrieb:
am 8. Februar 2012 um 13:27:32
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Mappus
Das hät ich auch schon vorher sagen können . Es haben sich mit Sicherheit keine ausreichenden Verdachtsmomente zur Eröffnung eines
Ermittlungsverfahrens finden lassen . Wo kämen wir denn hin wenn wir Politiker
auch noch unter Anklage stellen würden ! ! !
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