
07.05.2010, 17:19 Uhr
Künstliche Befruchtung: Ines S. sprach in der Fernsehsendung "Kerner" über ihren Rechtsstreit (Foto: Sat1)
Ines S. will ein Kind von ihrem verstorbenen Gatten. Sie verklagte eine Klinik, weil die Ärzte ihr die Herausgabe der befruchteten Eizellen verweigerten. Jetzt hat die 29-Jährige Recht bekommen.
In ihrem Kampf um ein Kind von ihrem gestorbenen Ehemann hat Ines S., 29, einen wichtigen Sieg errungen. Das Rostocker Oberlandesgericht entschied am Freitag, dass eine Klinik die künstlich befruchteten Eizellen an die Witwe herausgeben muss.
Das Paar hatte im Frühjahr 2008 die Zellen einlagern lassen, kurz darauf starb der Mann Sandro bei einem Unfall. Das Landgericht Neubrandenburg hatte zuvor der Klinik recht gegeben, die unter Verweis auf das Embryonenschutzgesetz die weitere Nutzung der Eizellen verweigert hatte.
Das Gericht hatte zu entscheiden, ob befruchtete Eizellen, die eingefroren in der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik in Neubrandenburg lagern, der 29-Jährigen eingepflanzt werden dürfen. Sie will nach dem Tod ihres Mannes sein Kind austragen, damit "ein Stück von ihm weiterlebt", wie S. am Tag vor der Urteilsverkündung in der Fernsehsendung "Kerner" sagte.
Anfang 2008 hatten sich Ines S. und ihr Mann Sandro für eine künstliche Befruchtung entschieden, nach sechs Jahren unerfülltem Kinderwunsch. Im Reagenzglas wurden in der Klinik Ei- und Samenzelle zusammengebracht, reiften zu einem Embryo heran und wurden Ines S. eingesetzt. Aber eine erste Schwangerschaft scheiterte. Neun weitere Eizellen ließ das Ehepaar konservieren - für eine spätere Behandlung.
Doch dann starb Sandro S. am 5. Juli 2008 bei einem Motorradunfall. Daraufhin verweigerte das Krankenhaus die Herausgabe der Eizellen, da laut Embryonenschutzgesetz die künstliche Befruchtung mit dem Samen eines Toten in Deutschland verboten ist. Ines S. kämpfte seit August 2009 vor Gericht für die Freigabe der Eizellen. Das Urteil der ersten Instanz gab der Klinik Recht.
In dem Rechtsstreit geht es um nicht weniger als die Frage, wann aus einem Zellhaufen ein Embryo wird; wann eine Eizelle befruchtet ist. Das Landgericht Neubrandenburg hatte im vergangenen Sommer entschieden, das sei erst der Fall, wenn Ei und Samenzelle vollständig verschmolzen sind. Bei der künstlichen Befruchtung werden die Zellen aber im sogenannten Vorkern-Stadium eingefroren, wenn der Verschmelzungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.
Die Anwältin von Ines S. hatte argumentiert, die Eizellen seien bereits befruchtet. "Der Mensch ist genetisch festgelegt, wenn der Samen in die Eizelle eingedrungen ist", sagt sie. Und das sei schon im sogenannten Vorkern-Stadium der Fall. Der Gesetzgeber habe die Trennung zwischen Embryo und Vorkern-Stadium vor allem aus medizinischen Gründen eingeführt, um Frauen vor zu häufigen Hormonbehandlungen zu schützen, sagte Rechtsanwältin Ulrike Riedel, ehemalige hessische Staatssekretärin und Mitglied des deutschen Ethikrats, "Spiegel Online".
In Deutschland gelte die Dreier-Regel, die besagt, dass einer Frau maximal drei Embryonen gleichzeitig in einem Zyklus eingesetzt werden dürfen. Meist würden aber mehrere Eizellen nach einer Hormonbehandlung punktiert. Die restlichen würden dann - wie im Fall von Ines S. - im sogenannten Vorkern-Stadium konserviert, um zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden zu können. Biologisch sei die Unterscheidung zwischen Vorkern und Embryo fraglich, Doch rein rechtlich handle es sich bei den neun befruchteten Eizellen, um die Ines S. kämpft, noch nicht um Embryonen.
Riedel plädiert für eine Einzelfallabwägung: "Ich bin dagegen, dass Männern angesichts eines herannahenden Todes oder kurz danach noch Samen entnommen werden - ohne ihr Einverständnis." Doch im Fall von Ines S. sei die Herausgabe der eingefrorenen Eizellen ethisch vertretbar. Denn der Mann habe sich vor seinem unvorhergesehenen Tod mit der künstlichen Befruchtung einverstanden erklärt.
"Es passiert leider auch so, dass Väter vor der Geburt sterben", sagt Ethikratsmitglied Ulrike Riedel und stellt sich damit auf die Seite von Ines S. Außerdem könnten sich in Deutschland auch kranke Väter Samen entnehmen lassen, selbst wenn ihr nahender Tod medizinisch sehr wahrscheinlich sei, so Riedel. "Dann müsste man diese Techniken generell in Frage stellen."
Ines S. plant nun eine Reise nach Polen. In einem Krankenhaus in Stettin will sie sich die befruchteten Eizellen einpflanzen lassen und würde sich damit nicht strafbar machen. Denn in Polen ist das erlaubt.
Quelle: Spiegel Online
fulanke schrieb:
am 7. Mai 2010 um 19:50:44
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Künstliche Befrochtung
es gibt Frauen, die haben keine andere Wahl aus medizinischen gründen, haben diese kein recht Mutter zu werden, wer
will dies entscheiden. ich denke dieses Denken ist sehr rückständig... Wenn unsere Medizin nicht immer wieder neue Wege finden würde, wieviele Menschen würden heute nicht mehr leben, ich denke Befruchtung im Glas wird immer mehr zur Anwendung kommen, da wir ja ausreicht mit Weichmacher angereichert werden. Veilleicht einmal etwas mehr über den Tellerrand sehen: also keine kinder
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Blue schrieb:
am 7. Mai 2010 um 19:21:41
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@Lutz
Nochwas:
wenn es einem deiner Kinder passiert wäre und sie müssten Künstl. Befruchtung zur Hilfe nehmen, würdest du sie dann
verstossen, enterben u.s.w.?
Würdest du deine Enkelkinder nicht Lieben, anfassen können nur weil sie in deinen augen "anders" sind???
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ccitrus69 schrieb:
am 7. Mai 2010 um 18:55:43
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Bei der Klinik...
...wäre ich mir nicht sicher, ob die Zellen überhaupt noch eingefroren sind.....
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