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Einigung bei Steuervereinfachung

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Bund und Länder einig über Steuervereinfachung

21.09.2011, 20:46 Uhr

Der Vermittlungsausschuss verständigt sich auf einen Kompromiss bei der Steuervereinfachung (Quelle: dapd)

Der Vermittlungsausschuss verständigt sich auf einen Kompromiss bei der Steuervereinfachung (Quelle: dapd)

Bund und Länder haben sich im Streit um das Steuervereinfachungsgesetz geeinigt. Im Vermittlungsausschuss vereinbarten Bundesrat und Bundestag, die Steuererklärung für einen Zweijahreszeitraum aus dem Gesetz zu streichen, teilte der Bundesrat mit. Außerdem sei vereinbart worden, dass der Bund die geringeren Einnahmen der Länder ausgleicht, die durch den erhöhten Arbeitnehmerpauschbetrag und die neue Regelung zum Kindergeld entstehen könnten, sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Beide Kammern müssen den Beschluss noch bestätigen.

Das Steuervereinfachungsgesetz sieht eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf 1000 Euro noch dieses Jahr vor. Die finanziellen Vorteile für den einzelnen Bürger sind allerdings begrenzt. Außerdem müssen Eltern dem Entwurf zufolge beim Antrag auf Kindergeld keine Angaben mehr über das Einkommen ihrer Kinder unter 25 Jahren machen.

Das Gesetz sieht zudem vor, die Bürokratiekosten der Wirtschaft um mehr als vier Milliarden Euro zu senken. Insgesamt kosten die Steuervereinfachungen die Länder kein Geld. Die Mindereinnahmen für den Staat von 585 Millionen Euro pro Jahr trägt allein der Bund.

Länder hatten Gesetz gestoppt

Die Länder hatten die bereits beschlossenen Steuervereinfachungen Anfang Juli gestoppt. Sie lehnten die geplante Möglichkeit ab, dass Bürger künftig wahlweise nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben müssen. Befürchtet wurde, dass die "Zwei-Jahres-Option" zu mehr Arbeit für die Finanzämter führt. Die Bundesregierung hatte dann ein Vermittlungsverfahren angestoßen.

Der bayerische Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) erklärte: "Damit ist ein wichtiger Schritt zur nachhaltigen Steuervereinfachung und zum Bürokratieabbau im Interesse von Bürgern, Unternehmen und Verwaltung getan." Der Staat gebe seinen Bürgern rund 590 Millionen Euro zurück. Zentraler Aspekt für Unternehmen sei, dass die Anforderungen bei der elektronischen Rechnungsstellung im Umsatzsteuerrecht reduziert würden.

"Arbeitnehmer und Familien werden spürbar entlastet"

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, erklärte: "Wir haben unser Ziel erreicht: Das Steuerrecht wird vereinfacht, Arbeitnehmer und Familien spürbar entlastet." Das Steuervereinfachungsgesetz reduziere den Papierkram deutlich. "Dem Vermittlungsausschuss ist ein guter Kompromiss gelungen. Die Länder haben ihre - unnötige - Blockade aufgegeben."

Bundesrat und Bundestag sollen nach Auskunft der Länderkammer am Freitag über den Beschluss des Vermittlungsausschusses beraten.


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Quelle: AFP , dpa

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