20.12.2007, 12:00 Uhr
Mit den "Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" zielte die frühere rot-grüne Bundesregierung auf eine grundlegende Reform des Arbeitsmarktes und den nachhaltigen Abbau der Erwerbslosigkeit. Die Durchsetzung der sogenannten Hartz-Gesetze I bis IV war ein politischer Kraftakt:
16. August 2002
VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz übergibt Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die Reformvorschläge einer 15-köpfigen Kommission. Wenige Tage später billigt das Kabinett eine schnelle Umsetzung der Eckpunkte.
15. November
Der Bundestag stimmt Hartz I und II mit den Stimmen von Rot-Grün gegen die Opposition zu. Die Neuregelungen sehen verschärfte Zumutbarkeitsregelungen für Arbeitslose, mehr Leih- und Zeitarbeit sowie mehr Minijobs vor.
20. Dezember
Die unionsdominierte Länderkammer billigt den Vermittlungskompromiss zur Ausweitung der steuer- und abgabenfreien Minijobs. Das Gesetzespaket Hartz I und II tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.
17. Oktober 2003
Hartz III und IV werden im Parlament mit rot-grüner Mehrheit angenommen. Hartz III regelt die Umorganisation der Bundesanstalt für Arbeit. Hartz IV enthält die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II). Die Union kündigt die Ablehnung der Gesetze im Bundesrat an.
19. Dezember
Nach einem aufreibenden Vermittlungsverfahren beschließen Bundestag und Bundesrat Hartz III und IV. In einer Sondersitzung zu etlichen Reformgesetzen muss das Parlament zehn Mal namentlich abstimmen und fünf Einsprüche des Bundesrates abweisen.
1. Januar 2004
Hartz III tritt in Kraft, Hartz IV verschiebt sich um ein Jahr wegen ungeklärter Finanzierungsfragen.
2. Juni
Hartz IV nimmt die letzte Hürde. Der Bundestag nimmt einen Vermittlungskompromiss an, der unter anderem 3,2 Milliarden Euro Bundesmittel für die Kommunen zum Ausgleich ihrer Unterhaltskosten für Arbeitslose vorsieht. Am 9. Juli billigt ihn der Bundesrat gegen die Stimmen der ostdeutschen Länder und Berlins.
2. August
Mit dem Slogan "Wir sind das Volk" fordern Zehntausende den Stopp von Hartz IV. Vor allem in Ostdeutschland gehen Woche für Woche bis zu 100.000 Menschen auf die Straße. Mitte Oktober laufen die Protestmärsche aus.
1. Januar 2005
Mit der Einführung von Hartz IV erhalten insgesamt 2,8 Millionen Menschen ALG II. Es entspricht dem Niveau der Sozialhilfe. Im Westen liegt der Grundbetrag bei monatlich 345 Euro, im Osten bei 331 Euro.
17. Februar 2006
Das Parlament beschließt, dass ALG II von Juli 2006 an in Ostdeutschland dem Westniveau angeglichen wird.
1. Juni
Der Bundestag beschließt, Arbeitslosen künftig Leistungen zu streichen, wenn sie Job- oder Schulungsangebote drei Mal innerhalb eines Jahres ausschlagen.
23. November
Das Bundessozialgericht in Kassel urteilt, dass der monatliche Regelsatz von 345 Euro nicht verfassungswidrig ist.
1. Juli 2007
Der Hartz-IV-Regelsatz steigt um 0,54 Prozent auf 347 Euro.
Quelle: dpa
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