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Streit um Gemälde mit nackter Oberbürgermeisterin
22.12.2009, 08:58 Uhr | von Lars Rischke, AP
Über dieses Gemälde wurde vor dem Landgericht Dresden verhandelt (Foto: AP)Ein Gemälde mit der unbekleideten Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz darf vorerst von der Künstlerin nicht mehr öffentlich zur Schau gestellt werden. Das entschied das Dresdner Landgericht in einem Eilverfahren. Begründet wurde dies mit einer erheblichen Verletzung der Persönlichkeitsrechte der CDU-Politikerin. Die 56-jährige Orosz hatte die Dresdner Künstlerin Erika Lust per einstweiliger Verfügung auf Unterlassung verklagt.
Stein des Anstoßes ist ein Gemälde mit dem Titel: "Frau Orosz wirbt für das Welterbe". Darauf ist eine bis auf Strapse und Amtskette splitternackte Rathauschefin zu sehen, im Hintergrund die umstrittene Waldschlößchenbrücke.
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"Es gibt Grenzen"
Orosz, die selbst zur mündlichen Verhandlung erschien, sagte, sie fühle sich durch das Bild diffamiert und entwürdigt. Sie könne eine Menge aushalten und auch mit Satire umgehen. "Es gibt aber Grenzen." Die Malerin betonte in der Verhandlung vor der Pressekammer, das Bild sei eine Reaktion auf den Verlust des UNESCO-Welterbetitels. Es zeige Orosz, wie sie praktisch mit "nichts in der Hand" für den Titel werbe. Die Nacktheit bezeichnete sie als künstlerisches Mittel, das Tatenlosigkeit ausdrücke.
"In Würden aber nicht in Würde" zu sehen
Nach der Entscheidung darf Lust das Werk oder Kopien bis auf weiteres nicht mehr öffentlich präsentieren und muss es auch auf ihrer Internet-Seite löschen. Das Gericht drohte für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder ersatzweise ein halbes Jahr Ordnungshaft an. Der Vorsitzende Richter Stephan Schmitt sagte, ein nackter Körper sei sicherlich ein Stilmittel in der Kunst. Mit der frontalen Darstellung des Geschlechtsbereichs liege aber im vorliegenden Fall eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor. Von Bedeutung sei auch, dass sie als Oberbürgermeisterin mit Amtskette "in Würden aber nicht in Würde" zu sehen sei. Orosz sei mit dem Bild nicht nur privat getroffen, sondern auch in ihrem Amt, begründete Richter
Künstlerin will nicht klein beigeben
Der Fall wird allerdings weiter die Gerichte beschäftigen. Die 46-jährige Künstlerin machte bereits deutlich, dass sie nicht klein beigeben will. Es gehe ihr nicht um Publicity, sie sehe aber die Kunstfreiheit in Gefahr. Noch im Gerichtssaal kündigte sie Berufung gegen die Eilentscheidung an. "Ich bin damit nicht einverstanden, ich akzeptiere es auf keinen Fall", sagte sie. Auch eine gütliche Einigung schloss sie aus. "Ich stehe zu dem Bild."
Sympathisanten warnen vor Zensur
Das Originalbild ist inzwischen allerdings gar nicht mehr in ihrem Besitz: Sie hat es für 1500 Euro an einen Gastronomen verkauft. Der Fall war ins Rollen gekommen, nachdem die "Bild"-Zeitung vor kurzem über das im Nackt-Bild der Rathauschefin im Internet berichtet hatte. Zu der Verhandlung waren zahlreiche Medienvertreter und Schaulustige gekommen. Vor dem Gericht entrollten Sympathisanten der Künstlerin ein leeres weißes Banner. Damit warnten sie nach eigenen Angaben vor Zensur.
Oberbürgermeisterin als Domina
Die aus Kasachstan stammende Künstlerin hat schon einige historische Persönlichkeiten nackt oder halbnackt abgebildet, von Heinrich VIII. bis Jane Seymour. Von Orosz malte sie unter anderem noch ein Bild als Domina - auch das ist verkauft. Beanstandet wurde das Sujet bisher nicht.
Alternative Tunnel abgelehnt
Dresden hatte wegen des Baus der Waldschlößchenbrücke im Elbtal im Sommer den Welterbetitel verloren. Orosz hatte sich trotz drohender Aberkennung bis zuletzt für die Brücke stark gemacht und einen Tunnel als Alternative abgelehnt. Vor den Vertretern des Welterbekomitees warb sie für eine Vertagung der Entscheidung bis zur Fertigstellung der bereits im Bau befindlichen Brücke.
Quelle: dapd
, dpa