Mordopfer: die junge Apothekerin und Mutter Marwa el-Sherbini (Foto: dpa)
Panzerglas und abgesperrte Straßen: Begleitet von scharfen Sicherheitsmaßnahmen beginnt an diesem Montag der Prozess um den Mord an der schwangeren Ägypterin Marwa el-Sherbini. Am 1. Juli war sie im Dresdner Landgericht erstochen worden. Der Tatort ist zugleich Schauplatz der jetzigen Verhandlung.
Die 31-jährige Frau aus Alexandria musste sterben, weil der Täter einen krankhaften Hass auf Fremde und insbesondere auf Muslime in sich herangezüchtet hatte. Dabei war der Beschuldigte selbst als Fremder nach Deutschland gekommen. Der in Perm geborene Alex W. ist Russlanddeutscher. Seit Herbst 2003 lebt er in Deutschland.
Abstrakte Gefährdungslage
Die Bluttat vom Sommer löste weltweit Entsetzen aus und führte in vielen arabischen Ländern zu Großdemonstrationen. Immer wieder wurde auch der Ruf nach Vergeltung laut. Rund 200 Polizisten sichern die Verhandlung am Montag ab. Das Landeskriminalamt spricht von einer "abstrakten Gefährdungslage".
Mordaufruf im Internet, Konzerte abgesagt
Es gab einen Mordaufruf im Internet gegen den Angeklagten. Anfang August habe ein ägyptischer Geistlicher in einer einstündigen Audiobotschaft im Internet den in Deutschland lebenden Muslimen nahe gelegt, den Mann zu töten, bestätigte das Landeskriminalamt Sachsen einen "Spiegel"-Bericht. Am Wochenende sagte die Sächsische Staatskapelle auf Wunsch von Ägypten zwei bevorstehende Konzerte in Alexandria und Kairo ab - Sicherheitsbedenken auch hier.
"Islamistin", "Terroristin", "Schlampe"
Am 1. Juli stand im Dresdner Landgericht eigentlich ein normaler Revisionsprozess wegen Beleidigung auf der Tagesordnung. Alex W. hatte die junge Frau im Sommer 2008 - sie trug ein Kopftuch - auf einem Spielplatz in Dresden als "Islamistin", "Terroristin" und "Schlampe" beschimpft - weil sie ihn gebeten hatte, ihrem Sohn einen Platz auf der Schaukel frei zu machen. Die junge Frau, die als Apothekerin arbeitete, nahm das nicht hin und erstattete Anzeige.
Ganze Familie im Gerichtssaal versammelt
In der ersten Verhandlung trat Alex W. laut Staatsanwaltschaft diszipliniert auf, zeigte sich aber uneinsichtig. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe, Alex W. legte Berufung ein. Es kam zur Neuauflage. Am 1. Juli saßen auch der dreijährige Sohn der Ägypterin und ihr Ehemann - der 32-Jährige schrieb zu dieser Zeit an einem Dresdner Institut seine Doktorarbeit - im Gerichtssaal.
Ehemann niedergestochen
Als die Vernehmung der Frau beendet war, griff der 28 Jahre alte Alex W. sie unvermittelt an und stach wie im Rausch mit einem Küchenmesser zu. Mindestens 16 Mal traf er die Frau. Ihr Ehemann versuchte sie zu schützen und wurde dabei lebensgefährlich verletzt, auch er bekam 16 Stiche ab und lag lange im Krankenhaus.
Polizisten schossen auf den Falschen
Über Notruf verständigten Gerichtswachtmeister die Bundespolizei. Zwei Beamte stürmten in den Saal und hielten wohl den Ehemann zunächst für den Täter. Im Gemenge schossen sie ihm ins Bein. Der kleine Junge wurde Zeuge, wie seine Eltern zu Boden sanken. Der Pflichtverteidiger von Alex W. hatte seinen Mandanten mit einem Stuhl in der Hand noch von weiteren Attacken abhalten wollen - alles umsonst. Marwa el-Sherbini, im dritten Monat schwanger, hatte keine Überlebenschance. Zu schwer waren ihre Verletzungen.
"Mordmerkmal der niederen Beweggründe"
In den Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft schwieg Alex W. zu den Motiven. Nur einem Sachverständigen, der ein psychiatrisches Gutachten anfertigte, gab er wohl einen Einblick in sein Innenleben. Denn in ihrer Mitteilung zur Anklageerhebung schrieb der Staatsanwalt am 28. August: "Da das Motiv des Angeklagten dessen ausgeprägter Hass auf Nichteuropäer und Moslems war, ist auch vom Mordmerkmal der niederen Beweggründe auszugehen." Belege für eine Schuldunfähigkeit von Alex W. wegen einer psychischen Erkrankung listet das Gutachten nicht auf. Auch darüber wurde spekuliert.
Panzerglas trennt Zuschauer und Prozessbeteiligte
Für den Prozess - bis zum 11. November sind elf Termine angesetzt - hat Sachsens Justiz das Landgericht zu einer Festung ausgebaut. Aus Sorge vor Racheakten gelten strenge Sicherheitsauflagen. Zuschauer und Prozessbeteiligte sind durch eine 2,50 Meter hohe Wand aus Panzerglas getrennt. Keine andere Verhandlung wird in diesem Zeitraum hier geführt. Beobachter müssen durch Sicherheitsschleusen ins Gericht. Die Straßen rund um das Gericht sind gesperrt.
Großes Interesse im Ausland
"Es gab in Sachsen noch nie ein Verfahren mit einem derartigen Sicherheitsaufwand", sagt Oberstaatsanwalt Christian Avenarius. Über andere Dinge vermag auch er nur zu mutmaßen, beispielsweise ob der Ehemann von Marwa el-Sherbini im Zeugenstand erscheint und wie viele Zeugen überhaupt vernommen werden. Auch dieser Umstand macht den Prozess ungewöhnlich: Fast alle Zeugen haben von Berufs wegen mit der Justiz zu tun. Im Ausland ist das Interesse groß. Auch viele Medien aus dem arabischen Raum haben sich akkreditieren lassen.