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Althaus-Anwalt: Keine volle Schuldanerkenntnis
03.03.2009, 14:42 Uhr
Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (Foto: ddp)Die Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen Thüringens CDU-Ministerpräsidenten Dieter Althaus nach seinem Skiunfall Anfang Januar beschäftigt Justiz und Politik weiterhin intensiv. Der österreichische Anwalt des Regierungschefs, Walter Kreissl, sagte in der "Süddeutschen Zeitung", Althaus habe mit seiner Stellungnahme "kein volles Schuldanerkenntnis" abgegeben. Vielmehr habe der Politiker "lediglich eine Mitschuld an dem Unfall eingeräumt".
Althaus sei noch immer nicht vernehmungsfähig und habe die Stellungnahme insbesondere abgegeben, "damit auch die zivilrechtlichen Fragen zügig geregelt werden können", sagte Kreissl. Althaus hatte der Familie der bei dem Skiunfall getöteten Beata Christandl eine weit reichende Entschädigung angeboten.
AnklageAlthaus übernimmt Verantwortung
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Althaus muss bei Verhandlung nicht persönlich anwesend sein
Wann die Verhandlung gegen Althaus stattfindet, ist noch unklar. Der Ministerpräsident muss dabei nicht persönlich anwesend sein. Es genüge, wenn ein "bevollmächtigter Vertreter" an der Verhandlung teilnehme, sagte Kreissl.
Anklage hat keine politischen Konsequenzen
Aus Sicht von Thüringens Sozialministerin Christine Lieberknecht (CDU) hat die Anklage gegen Althaus keine politischen Konsequenzen. "Dass die Anklage kommt, ist nicht überraschend", sagte sie der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung". "Denn das war zu erwarten und gehört bei der Bearbeitung eines solchen Falles zum absolut Normalen." Auf die Frage, ob dies Konsequenzen für die Spitzenkandidatur von Althaus habe, sagte Lieberknecht: "Das ändert nichts." Die stellvertretende, derzeit amtierende Ministerpräsidentin Birgit Diezel (CDU) wollte sich am Abend in den ARD-"Tagesthemen" mit Rücksicht auf das laufende Verfahren zu Althaus nicht äußern.
Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis
Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, sagte: "Bei uns gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung vor Gericht die Unschuldsvermutung. Schuld ist nicht gleich strafrechtliche Verwerflichkeit. Deshalb würde ich jetzt nicht vorschnell sagen: Damit ist Herr Althaus aus dem Rennen." Im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung müsse "jeder für sich selbst die Konsequenz ziehen". Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung liegt in Österreich bei einem Jahr Gefängnis.
Althaus bleibt Spitzenkandidat
Althaus war am Montag zwei Monate nach seinem schweren Skiunfall in Österreich wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Das teilte die zuständige Staatsanwaltschaft aus dem Städtchen Leoben in der Steiermark mit. Der 50-Jährige war am Neujahrstag auf einer Piste in der Steiermark mit der 41 Jahre alten Beata Christandl zusammengeprallt, die dabei tödliche Verletzungen erlitt. Ein Sprecher der Thüringer CDU erklärte, Althaus bleibe trotz der Anklage Spitzenkandidat für die Landtagswahl am 30. August.
Althaus' Handeln die Ursache für Tod der 41-Jährigen
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat Althaus, der wegen seiner schweren Kopfverletzung keine Erinnerung an den Unfallhergang habe, "die Verantwortung für sein Handeln" übernommen. Zunächst hatte es am Nachmittag in einer Stellungnahme aus Leoben geheißen, Althaus sei bereit, "die Verantwortung für den Tod Beata Christandls zu übernehmen". Nach Angaben des Leitenden Staatsanwalts in Leoben, Walter Plöbst, sind die unterschiedlichen Formulierungen durch eine spätere Bearbeitung seiner Behörde zu erklären. "Im Grunde sagen beide Versionen dasselbe", sagte Plöbst. Letztlich sei Althaus' Handeln die Ursache für den Tod der 41-jährigen Christandl gewesen.
Bis zum Frühsommer wieder gesund
In den vergangenen Wochen hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass den Politiker nach Stand der Ermittlungen keine strafverschärfend schwere Schuld an dem Zusammenprall treffe. Die Ärzte des CDU-Politikers, der ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt, gehen davon aus, dass Althaus bis zum Frühsommer wieder gesund ist und vor der Landtagswahl in die Politik zurückkehren kann. Für die CDU geht es darum, in Thüringen ihre absolute Mehrheit zu verteidigen.
Quelle: dpa