Ministerpräsident Althaus wurde im Schnellverfahren zu einer Geldstrafe verurteilt (Foto: dpa)
Nach seiner Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung gilt Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus entgegen erster Berichte auch in Deutschland als vorbestraft. Das folgt aus einer Auskunft des Bundesjustizministeriums. Danach werden in Österreich verhängte Geldstrafen auch ins deutsche Bundeszentralregister eingetragen.
Jeder Registereintrag kann bei einem neuerlichen Strafverfahren als Vorstrafe berücksichtigt werden. In das private Führungszeugnis, das etwa von Arbeitgebern angefordert wird, wird die Strafe aber nicht aufgenommen - die verhängten 180 Tagessätze liegen unter der Grenze. Althaus könnte sich als unbestraft bezeichnen.
Das Blitzurteil gegen Althaus hat bei Politikern und Juristen für Verwunderung und Kritik, aber auch für Erleichterung bei den Parteifreunden des CDU-Politikers gesorgt. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, räumte ein, dass es sich um ein "atypisch schnelles" Verfahren gehandelt habe.
"Nun ist es vorbei"
"Das geht sicherlich ins Guiness-Buch der Rekorde ein. So lange dauern bei uns in Deutschland die Zustellungsfristen. Das wundert mich ein bisschen. Aber nun ist es vorbei. Das ist doch gut", sagte Gehb der "Mitteldeutschen Zeitung". Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Andreas Schmidt (CDU), erklärte, Österreich sei wie Deutschland ein Rechtsstaat, "insofern kann man da großes Vertrauen haben".
Geldstrafe nach fahrlässiger Tötung
Der CDU-Politiker war am Dienstag vom Bezirksgericht Irdning in einer weniger als einstündigen Verhandlung und in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 33.300 Euro wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Er war am Neujahrstag auf einer Skipiste mit einer 41 Jahre alten Frau zusammengestoßen, die kurz nach dem Unfall starb.
Ramelow: "Seltsame Verfahrensumstände"
"Ich bin befremdet über die Art des Gerichtsverfahrens. Ich wusste nicht, dass es in der österreichischen Justiz Turboverfahren gibt. Das macht mich sprachlos", sagte der Spitzenkandidat der thüringischen Linken, Bodo Ramelow, dem "Hamburger Abendblatt". Ramelow sagte, er frage sich, ob die Justiz bei normalen Bürgern in Österreich genauso gehandelt hätte wie bei dem thüringischen Ministerpräsidenten. "Diese seltsamen Verfahrensumstände kann ich aber nicht Dieter Althaus anlasten", betonte er.
Vorgänger Vogel spricht Respekt aus
Erleichtert über das Urteil gegen Althaus zeigte sich sein Amtsvorgänger Bernhard Vogel (CDU). Damit sei "dieser Teil des tragischen Unfalls abgeschlossen", sagte er dem Mitteldeutschen Rundfunk. "Außerdem: Respekt vor Dieter Althaus, dass er sich der Mitverantwortung an diesem tragischen Unfall gestellt hat", fügte Vogel hinzu. Das Unglück sei kein Grund, Althaus' Amt oder seine Kandidatur in Frage zu stellen.
Fraktionschef sieht keine politische Dimension
CDU-Fraktionschef Mike Mohring hält Althaus für politisch unbelastet: "Es gibt keine politische Kategorie, in die man dieses Urteil einordnen kann. Der Politiker Althaus bleibt davon unbelastet", sagte er dem "Hamburger Abendblatt". Das Urteil schaffe Klarheit hinsichtlich der rechtlichen Einordnung und beende Spekulationen.
Österreichische Anwälte befremdet
Kritik an dem überraschend schnellen Verfahren kam auch von der Vereinigung der österreichischen Strafverteidiger. Im Fall Althaus sei "praktisch totes Recht" angewandt worden, hieß es. Der Sprecher der österreichischen Strafverteidiger, Richard Soyer, argumentierte dagegen, die bei Althaus angewendete Verfahrensregel sei für ganz andere Fälle geschaffen worden. Es handele sich um eine "in Österreich keineswegs übliche Vorgangsweise", sagte er der "Süddeutschen Zeitung".
"Dem Ansehen der Justiz abträglich"
Das Vorgehen sei zwar nicht rechtswidrig, "aber dem Ansehen der Justiz in Österreich eher abträglich". Gerechtigkeit habe sichtbar zu sein, und man dürfe nicht den Eindruck gewinnen, es werde blitzschnell in geheimen Kammern verhandelt. Im Fall Althaus sei vormittags ein Verhandlungstermin für nachmittags anberaumt worden. Üblicherweise lägen aber Wochen zwischen den beiden Terminen, so dass sich Beteiligte und Öffentlichkeit auf das Verfahren einstellen könnten.