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Die Option Quick Freeze: Skalpell statt Vorschlaghammer

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Skalpell statt Vorschlaghammer

24.05.2011, 12:49 Uhr | Von Gisela Piltz, The European

Umstritten: die Vorratsdatenspeicherung (Foto: Brewbooks)

Umstritten: die Vorratsdatenspeicherung (Foto: Brewbooks)

Die Vorratsdatenspeicherung bedeutet, dass von allen Menschen in Deutschland und Europa für sechs Monate gespeichert wird, mit wem sie wann für wie lange von wo aus telefoniert haben, ja selbst, wen sie angerufen haben, wenn derjenige nicht abgehoben hat, mit wem sie wann von welchem Standort aus SMS ausgetauscht haben, selbst wem sie E-Mails wann geschrieben und von wem sie E-Mails erhalten haben. Diese Daten ergeben ein umfassendes Bild über die Persönlichkeit, über seine Freunde, Geschäftsbeziehungen, Lieblingsorte und Interessen, wo er im Laufe eines Tages gewesen ist und vieles mehr.

Generalverdacht für 82 Millionen

Diese Daten ohne jeglichen Verdacht von allen redlichen Bürgerinnen und Bürgern für sechs Monate zu speichern, beruht auf dem Gedanken, dass jeder ein potenzieller Verbrecher ist, dessen Daten vorsichtshalber für den staatlichen Zugriff gespeichert werden müssen. Die Vorratsdatenspeicherung stellt damit alle Menschen unter einen Generalverdacht.

Sowohl vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung, also vor 2008, als auch danach arbeiteten die deutschen Sicherheitsbehörden erfolgreich. Es ist ja nicht so, als sei Deutschland erst seit dem 1.1.2008 ein sicheres Land. Es ist auch nicht so, als stünden außer der Vorratsdatenspeicherung keine Ermittlungsinstrumente zur Verfügung. Angefangen von ganz normalen Streifengängen – auch im Internet – bis hin zur richterlich angeordneten Telekommunikationsüberwachung, wie auch bei Verdacht die nach wie vor zulässige Abfrage von Telekommunikationsverbindungsdaten.

Das Bundesverfassungsgericht hat vor etwas über einem Jahr das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Dabei hat es zwar die Vorratsdatenspeicherung in anderer Form nicht von vornherein für verfassungswidrig erklärt. Das bedeutet aber nicht, dass nun die Gesetzgebung bis an die Grenze des eben noch verfassungsrechtlich Erträglichen gehen muss. Im Gegenteil: Das Urteil hat alle diejenigen bestätigt, die darauf vertrauen, dass unser Rechtsstaat die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren weiß. In der EU wird derzeit die Vorratsdaten-Richtlinie evaluiert. Dabei muss eines ganz klar sein: Auch in Europa muss in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Eine Richtlinie, die grundlegende Rechtsstaatsprinzipien missachtet, muss grundlegend überarbeitet werden.

Quick Freeze statt Datensammlung

Die FDP-Fraktion schlägt stattdessen vor, dass Telekommunikationsverbindungsdaten im Verdachtsfall "eingefroren" werden können, um sie dann mit richterlichem Beschluss für die Sicherheitsbehörden zu nutzen. Der Einwand, dass man damit auf zurückliegende Daten, die von den Telekommunikationsunternehmen nicht mehr für Rechnungszwecke oder zur Qualitätssicherung gespeichert sind, keinen Zugriff mehr nehmen kann, geht jedenfalls zum Teil an der Sache vorbei: Denn die Vorratsdatenspeicherung stand nur für schwere und schwerste Verbrechen zur Verfügung. In Fällen von Organisierter Kriminalität oder von Terrorismus wird die Polizei regelmäßig längerfristig ermitteln. Hier hilft das Einfrieren: Wenn ein Terrorismusverdacht besteht, können Daten ab dem Zeitpunkt eingefroren werden, an dem Ermittlungen aufgenommen werden. Damit hätte die Polizei von dieser unter konkretem Verdacht stehenden Person die entsprechenden Daten.

Es stimmt auch nicht, dass überhaupt keine Daten vorlägen. Im Bereich der Verfolgung von Ansprüchen wegen Urheberrechtsverletzungen haben die Rechteinhaber im vergangenen Jahr ganz ohne Vorratsdatenspeicherung erfolgreich allein bei einem großen Provider 2,7 Millionen Mal ermittelt, wem welche dynamische IP zugeordnet war. Was der privaten Wirtschaft gelingt, muss doch der Polizei erst recht möglich sein. Damit wäre eine verhältnismäßige Möglichkeit eröffnet: Eine Möglichkeit, unschuldige Menschen nicht unter Generalverdacht zu stellen und zugleich effektiv Verbrechen zu bekämpfen.

1989 wäre Gisela Piltz fast mal Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen geworden. Doch in der entscheidenden Stichwahl unterlag sie Hermann Brem. Vielleicht hätten die JuLis aber doch lieber Gisela Piltz wählen sollen. Denn während Piltz, Jahrgang 1964, heute immer noch eine Gelbe ist, trat Hermann Brem bald nach seiner Wahl aus der FDP aus. Heute ist er Grüner. Piltz sitzt seit 2002 im Bundestag, ist dort seit 2009 stellvertretende Bundestagsfraktionsvorsitzende und sitzt im Beirat der Birthler-Behörde.


Von Gisela Piltz, The European  

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Kommentare (10)

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Thema: "Die Option Quick Freeze: Skalpell statt Vorschlaghammer"

Zeitgeist schrieb: am 24. Mai 2011 um 20:44:28
(0) (0) Schnüffelstaat
Wir sind das Volk vor 21Jahren hallte es durch Leipzig vom Echo ist wahrscheinlich nichts mehr davon da

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so ist es schrieb: am 24. Mai 2011 um 20:14:25
(0) (0) Data Data mit Klau zubereitet-
versucht die FDP jetzt auf diesen Gebiet % zu machen --davon abgesehen -der Mensch steht schon von Natur aus
in Generalverdacht-weil er als einzigster Böse und zerstörerisch werden kann -nur Gesetze und eine gewisse Gesellschaftliche Moral hält ihn in seine Schranken-und wem die Schranken nicht passen macht sich verdächtig-ob mit oder ohne Datenschutz-die überwachung fängt bei der Geburt an-du bist gedatet bevor du Mama sagen kannst-Daten kann man nur sichern in dem man keine hat--
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Steini schrieb: am 24. Mai 2011 um 19:25:37
(0) (0) Schnuffelchen
Wenn ich mich recht erinnere hatten wir das schon mal vor 21 Jahren.Die IM werden heute noch ermittelt. und verurteilt.Was
haben wir geschimpft Stasistaat.Selbst unsere heutigen Politiker haben gemeckert.Sind sie doch heute in den gleichen Schuhe geschlüpft.Nun frag ich mich, wo ist die moral geblieben Einigkeit recht und Freiheit ist wohl eher zur Pusteblume geworden
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