13.05.2011, 18:01 Uhr
Urteil im Fall John Demjanjuk Großer Prozess gegen einen Nazi-Verbrecher ist zu Ende: Der 91-Jährige ist wegen Beihilfe zum zehntausendfachen Mord schuldig gesprochen worden.
Einen Tag nach seiner Verurteilung zu fünf Jahren Haft hat der frühere KZ-Wachmann John Demjanjuk das Münchner Gefängnis Stadelheim verlassen. Man habe einen Platz in einem Alten- oder Pflegeheim für den 91 Jahre alten Mann gefunden, sagte Anstaltsleiter Michael Stumpf. Wo Demjanjuk unterkommt, wollte die Gefängnisleitung aber nicht sagen. Darum habe Demjanjuk unter Berufung auf seine Persönlichkeitsrechte gebeten.
Zu Demjanjuks Ansprechpartnern habe während der Haft die ukrainische Gemeinde in München gehört. Ob diese sich nun verstärkt um den Freigelassenen kümmern werde, ließ der Anstaltsleiter aber ebenfalls offen.
Das Münchner Landgericht hatte Demjanjuk am Donnerstag wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 28.060 Juden im Vernichtungslager Sobibor zu fünf Jahren Haft verurteilt. Zugleich hob es den Haftbefehl auf, der nicht mehr verhältnismäßig sei.
Damit bleibt der Greis frei, bis das Urteil rechtskräftig ist. Demjanjuks Verteidiger legte bereits Revision gegen das Urteil ein. Anwalt Ulrich Busch rechnet aber damit, dass bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes zwei Jahre vergehen.
Zurück nach Hause in den US-Bundesstaat Ohio zu seiner Familie kann Demjanjuk bis auf weiteres nicht: Ihm wurde die US-Staatsbürgerschaft aberkannt. Sein Verteidiger betonte, es werde versucht, dass Demjanjuk die US-Staatsbürgerschaft wiederbekommt.
Quelle: dapd , AFP , dpa
Werner schrieb:
am 13. Mai 2011 um 21:20:23
(1)
(1)
Demjanjuk
Der Prozeß war ein Witz.Wer bezahlt den Unsinn ???
Kommentar melden
Rentner schrieb:
am 13. Mai 2011 um 20:24:52
(0)
(0)
Richtig so!
Gut, dass es noch gelungen ist, ihn vor seinem Tod zu verurteilen. So kann Deutschland zeigen, dass jedenfalls jetzt die Augen
nicht mehr vor der Vergangenheit verschlossen werden. Einziges Risiko: Es werden Rechtsmittel eingelegt und er verstirbt vor dem rechtskräftigen Verfahrensabschluss. Dann würde das Verfahren eingestellt und Deutschland wohl blamiert, dass es nicht einmal gelingt, solche Täter zu verurteilen (auch wenn die mögliche Strafe weit hinter der grausamen Tat zurückbleibt).
mehr
Kommentar melden
Klabunke schrieb:
am 13. Mai 2011 um 20:16:41
(0)
(0)
fragwürdig
Es konnte Demjanjuk keine persönlich begangene Tat nachgewiesen werden sondern man belegte ihn hier mit Sippenhaft weil er einer
größeren Organisation angehörte aus der heraus Verbrechen begangen wurden. Warum ist man nach der Wende nicht mit Stasiverbrechern ebenso verfahren ?
mehr
Kommentar melden
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Acht Flaschen 2007er San Martino plus Dekanter jetzt für nur 49,- € statt 78,10 €. von Hawesko
Testsieger-Patronen für Marken-
drucker im TÜV-geprüften Online-
Shop kaufen. mehr
24,6 cm Tablet-PC mit Android 4.0, 1 GHz Prozessor inkl. Ledertasche für nur 229,- €. bei euronics
Für einen klaren Durchblick: Lese-
brillen, Komplettbrillen u.v.m. zu top Preisen! bei optikplus.de