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Justizministerin kündigt neue Linie an
30.10.2009, 09:23 Uhr
Die FDP will die Vorratsdatenspeicherung kippen (Foto: dpa)
Die neue Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat angekündigt, dass die Privatsphäre der Bürger künftig besser geschützt werden soll. Über ein Jahrzehnt sei "sicherheitspolitische Prävention im Zweifel vor Freiheit" gekommen, sagte die Liberale der Tageszeitung "Die Welt". Mit dem Koalitionsvertrag sei der "Einstieg in einen Paradigmenwechsel geschafft. Dazu erwarte sie weitere Gesetzesänderungen.
"Die akustischen oder optischen Wohnraumüberwachungen sowie
Online-Durchsuchungen auf der Grundlage des
BKA-Gesetzes laufen künftig über den Generalbundesanwalt und den Bundesgerichtshof", sagte Leutheusser-Schnarrenberger dem Blatt. "Und wir haben festgeschrieben, dass der Kernbereichsschutz darüber hinaus verbessert werden soll - was weitere Gesetzesänderungen bedeutet. "
Vorratsdatenspeicherung im Visier
Vor dem Verfassungsgericht wolle sie weiter gegen die
Vorratsdatenspeicherung klagen. Dass sie als Ministerin dann gegen die Bundesregierung antrete, sehe sie nicht als Hindernis. "Es gibt einige laufende Verfahren, an denen diese Regierung nicht vorbeikann", sagte Leutheusser-Schnarrenberger der Zeitung. Der staatliche Zugriff auf Datenbanken von Telekommunikationsdienstleistern sei bereits ausgesetzt; bis zu einem Urteil des Gerichts sei er nur noch in wenigen Ausnahmefällen erlaubt.
EU-Recht bindet Regierung
Union und FDP hatten in der vergangenen Woche vereinbart, dass Verbindungsdaten von Telefon- und Internetkunden bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr 2010 weiter gespeichert werden, weil dies durch eine EU-Richtlinie vorgegeben ist. Auf sie zugegriffen wird aber nur, wenn "konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit" besteht, also bei schwersten Straftaten.
Telefon- und Internetdaten werden gespeichert
Das umstrittene Gesetz war am Anfang 2008 in Kraft getreten. Seitdem müssen Telekommunikationsunternehmen alle Verbindungsdaten von Telefonaten sechs Monate lang speichern. Dabei geht es um technische Daten, nicht um die Inhalte der Gespräche. Ein Verdacht oder konkreter Hinweis auf Gefahren ist dafür nicht nötig. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten bei der Strafverfolgung Zugriff auf die Daten, wenn ein richterlicher Beschluss vorlag. Anfang 2009 wurde die Speicherung auch auf Internet-Verbindungsdaten ausgeweitet.
Ausgewiesene Liberale
Leutheusser-Schnarrenberger gilt als Vorkämpferin für Bürgerrechte und Datenschutz. 1996 trat sie als Justizministerin zurück, weil sie im Gegensatz zur damaligen FDP-Linie gegen den Großen Lauschangriff war. Das Verfassungsgericht bestätigte später ihre Position. Die bayerische FDP-Vorsitzende ist eine ausgewiesene Liberale, die eher dem linken Flügel der Partei zugerechnet wird.
Quelle: dpa
, AFP