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Das bringt das neue BKA-Gesetz

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Das bringt das neue BKA-Gesetz

12.11.2008, 18:57 Uhr

"Persönliches" ist auch auf dem privaten PC vor dem staatlichen Zugriff nicht mehr sicher (Foto: dpa) "Persönliches" ist auch auf dem privaten PC vor dem staatlichen Zugriff nicht mehr sicher (Foto: dpa)Das Bundeskriminalamt (BKA) soll künftig nicht nur für die Strafverfolgung, sondern auch für die Abwehr terroristischer Gefahren zuständig sein. Die erweiterten Befugnisse regelt das geplante BKA-Gesetz. Danach soll das BKA erstmals Präventivaufgaben übernehmen dürfen, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht.

Unter strengen Auflagen kann etwa die Telekommunikation überwacht werden. Auch die Videoüberwachung und das Abhören von Wohnungen sind möglich. Besonders umstritten ist die heimliche Durchsuchung privater Computer. Entsprechende Programme müssen von außen online überspielt werden.

Online-Durchsuschung ohne Richter möglich

Bei der Online-Durchsuchung hatte die Koalition in letzter Minute Änderungen vorgenommen. Die Überprüfung muss nun nicht nur von einem Richter angeordnet werden. Außer zwei BKA-Beamten soll auch der unabhängige Datenschutzbeauftragte der Behörde prüfen, ob die gesichteten Daten den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren. Zum Kernbereich gehören etwa Tagebuchaufzeichnungen und Fotografien. Die Regelung zur Online-Durchsuchung ist zunächst bis 2020 befristet.


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Quelle: dpa

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