06.09.2010, 09:52 Uhr
Brunner-Prozess: Der Angeklagte Sebastian L. wird in den Münchner Gerichtssaal geführt (Foto: Reuters)
Im September 2009 schlugen Markus S. und Sebastian L. den Geschäftsmann Dominik Brunner zusammen. Der 50-Jährige, der sich schützend vor Schüler gestellt hatte, starb später im Krankenhaus. Ein Rückblick auf die juristische Aufarbeitung:
13. Juli: Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht München I räumen Sebastian L. und Markus S. die Schlägerei ein, bestreiten aber jede Tötungsabsicht. Die wegen Mordes angeklagten Jugendlichen entschuldigen sich und berichten, dass sie viel Alkohol getrunken hätten. Brunner habe zuerst zugeschlagen.
17. Juli: Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass Brunner nicht direkt an den Verletzungen durch die massiven Schläge und Tritte starb, sondern an Herzstillstand. Am Mordvorwurf gegen Sebastian L. und Markus S. hält sie fest.
20. Juli: Der S-Bahn-Zugführer sagt, er habe Brunner für den Angreifer gehalten. Er war trotz der Auseinandersetzung weitergefahren.
26. Juli: In einer verlesenen Erklärung von Brunners Vater, der Nebenkläger ist, heißt es, Dominik Brunner sei kerngesund und sozial eingestellt gewesen.
27. Juli: Brunners Handy war während der Tat mit der Polizei verbunden. Der Mitschnitt wird vor Gericht vorgespielt, aus Sicht der Staatsanwaltschaft unterstreicht er den Mordvorwurf.
29. Juli: Nach Aussage eines Rechtsmediziners hätte Brunner die brutalen Schläge überlebt, wenn er ein gesundes Herz gehabt hätte. Allerdings hätte er direkt an den Tritten sterben können. Und er würde noch leben, hätte es die massive Gewalt nicht gegeben.
2. August: Ein Psychologe bescheinigt Markus S. eine mangelnde Reife. Da er zur Tatzeit 18 Jahre alt war, kann das Gericht je nach persönlicher Reife entscheiden, ob es Jugend- oder Erwachsenen-Strafrecht anwendet.
4. August: Die Angeklagten sind nach Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen voll schuldfähig.
24. August: Gegen den mutmaßlichen Haupttäter Markus S. hält die Staatsanwaltschaft am Mordvorwurf sowie dem der versuchten räuberischen Erpressung gegen vier Schüler fest. Dafür verlangt sie die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren. Für Sebastian L. fordert sie wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchter räuberischer Erpressung acht Jahre Haft. Die Anwälte der Nebenklage fordern ebenfalls zehn und acht Jahre Haft.
6. September: Das Landgericht München I verurteilt Markus S. wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Haft und Sebastian L. zu sieben Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge.
Quelle: dpa
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