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Causa Wulff: Wie wird man einen Bundespräsidenten wieder los?

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Wie wird man einen Bundespräsidenten wieder los?

06.01.2012, 13:45 Uhr

Schloss Bellevue: Darf Wulff bleiben oder muss er gehen? (Quelle: dapd)

Schloss Bellevue: Darf Wulff bleiben oder muss er gehen? (Quelle: dapd)

Trotz aller Vorwürfe gegen ihn in der Kreditaffäre denkt Bundespräsident Christian Wulff nicht daran, sein Amt aufzugeben. Doch die Stimmen mehren sich, die Wulff für untragbar im höchsten Amt der Bundesrepublik Deutschland halten, die davon sprechen, dass der Niedersachse dieses Amt beschädigt. Gibt es also die Möglichkeit, Wulff auch gegen seinen Willen des Amtes zu entheben? Ja, aber die Hürden sind hoch:

Denn eine Abwahl des Staatsoberhauptes ist nicht möglich; lediglich das Bundesverfassungsgericht könnte seine fünfjährige Amtszeit vorzeitig beenden. Artikel 61 des Grundgesetzes legt fest, dass Bundestag oder Bundesrat das Staatsoberhaupt vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen können, wenn es gegen das Grundgesetz oder ein anderes Bundesgesetz verstoßen hat - was er in der Kreditaffäre um seine Hausfinanzierung wohl nicht getan hat.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet

Der Antrag auf Erhebung einer Anklage muss von mindestens einem Viertel der Mitglieder einer der beiden Kammern gestellt werden. Beschlossen ist die Anklage aber erst, wenn in einer der beiden Kammern zwei Drittel der Mitglieder dafür stimmen. Erst wenn dies geschehen ist, befasst sich das höchste deutsche Gericht mit der Anklage.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet dann, ob der Bundespräsident vorsätzlich gegen das Grundgesetz oder ein anderes Bundesgesetz verstoßen hat. Sollten die Karlsruher Richter schließlich feststellen, dass der Bundespräsident tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen hat, können sie ihn laut Grundgesetz "des Amtes für verlustig erklären".

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Für eine Präsidentenanklage kommt das niedersächsische Ministergesetz, gegen das Wulff wegen des privaten Kredites für sein Haus möglicherweise verstoßen haben könnte, jedoch nicht in Frage, denn dabei handelt es sich um Landesrecht. Außerdem liegen diese Vorfälle vor Wulffs Amtszeit als Bundespräsident.

Verdacht einer versuchten Nötigung

Einzige rechtliche Handhabe für eine Präsidentenanklage liegt nach Ansicht von Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim in dem Anruf des Bundespräsidenten bei "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann und der hinterlassenen Mailbox-Nachricht. "Hier liegt der Verdacht einer versuchten Nötigung nahe", sagte von Arnim gegenüber t-online.de. Es handele sich offenbar um den Versuch, mit einer Drohung die Pressefreiheit zu beeinträchtigen.

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Die Chancen, Wulff durch eine Präsidentenanklage aus dem Amt zu drängen, hält von Arnim jedoch für gering. "Die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag könnte nur mit den Stimmen der Regierungskoalition zustande kommen, die aber, jedenfalls vorerst, kein Interesse an einem solchen Verfahren haben dürfte", sagte von Arnim.

"Gravierende Folgen"

Gefährlich könnte für Wulff auch eine Anklage vor dem Staatsgerichtshof Niedersachsen wegen Verstoßes gegen das Ministergesetz sein. Die Voraussetzungen dafür sieht von Arnim gegeben: Alles spreche dafür, dass Wulff sich durch die Annahme des zinsgünstigen Kredits von Geerkens und durch dessen Mitnahme auf Dienstreisen, die im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang damit erfolgte, der Vorteilsnahme im Amt schuldig gemacht habe, sagte der Staatsrechtler. Er habe dadurch vermutlich das Ministergesetz und das Strafrecht verletzt.

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Die Folgen allein einer Verurteilung wegen des Ministergesetzes seien gravierend, so von Arnim, dann bliebe dem Bundespräsidenten wohl nur der Rücktritt. Dass es aber tatsächlich zu einer Anklage in Niedersachsen kommt, hält von Arnim für unwahrscheinlich. Für eine Anklage wegen strafrechtlicher Vorteilsannahme des Ministerpräsidenten im Amt müsste vorher die Immunität des Bundespräsidenten durch den Bundestag aufgehoben werden. Schon der dahingehende Antrag der Staatsanwaltschaft wäre für den Bundespräsidenten in der Öffentlichkeit fatal.

Dann wäre Seehofer am Zug

Ob Rücktritt oder Amtsenthebung: Räumt der Bundespräsident vorzeitig das Schloss Bellevue, übernimmt sein protokollarischer Stellvertreter die Amtsgeschäfte - also der Bundesratspräsident, womit momentan der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer am Zug wäre. Diese Übergangsphase darf laut Grundgesetz höchstens 30 Tage dauern. Spätestens nach dieser Frist muss die Bundesversammlung zusammentreten, um ein neues Staatsoberhaupt zu wählen.


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Quelle: t-online.de , dapd , AFP

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Kommentare (90)

zum Forum

Thema: "Causa Wulff: Wie wird man einen Bundespräsidenten wieder los?"

Laus schrieb: am 6. Januar 2012 um 21:02:22
(466) (68) Wulff
Wie werden wir Wulff wieder los nichts leichter als das das Amt des überflüssen Bundespräsidenten einfach abschaffen und der
Steuerzahler brauch weniger Steuern zahlen
mehr Kommentar melden

Engelchen schrieb: am 6. Januar 2012 um 21:02:21
(510) (52) Hohn vom Präsidenden persönlich
Hier werden wir Bürger von oben verhöhnt. Eine Entschuldigung in großer Geste zur Hauptsendezeit - kein
Rücktrittsangebot - neue Lügen (über den Kredit) - gleichzeitig Jammern über die Presse, die ja soo viele Fragen hat. Da läßt es sich leicht weiterlügen, wenn man sich rechtlich so unangreifbar fühlt. Die Vorfälle sind keine Lappalien. Das ist untergbar für das Rechtsgefühl der Menschen in Deutschland.
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Hal schrieb: am 6. Januar 2012 um 20:50:14
(119) (187) Wulff
Hier sind etliche Pharisäer. Wo hat Wulff gelogen. Er hat eine spitzfindige Antwort gegeben. Gabriel SPD hat gesagt er wäre arm. Ich
möchte mal die Finanzen sehen. Oder hat Gabriel nicht gelogen?? Aber 2013 werden alle die sich hier aufregen den Lügner Gabriel wählen. Das heute ausgerechnet der Flugmeilenbetrüger Özdemir und der vorbestrafte Ströbele Kommentare abgegeben haben zeigt das man über Leichen geht.
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