22.07.2007, 10:47 Uhr
Die umstrittenen zusätzlichen Tornado-Einsätze während des G-8-Gipfels in Heiligendamm hat die Einsatzleitung der Rostocker Polizei möglicherweise völlig eigenmächtig angeordnet. Das berichtet die "Bild am Sonntag".
Ministerium "nicht informiert"
Selbst Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier habe nach eigenen Angaben nichts von den zusätzlichen Flügen gewusst, meldet das Blatt. In einer schriftlichen Stellungnahme seines Ministeriums hieß es demnach: "Grundsätzlich war der beauftragte Polizeiführer für alle polizeilichen und einsatztaktischen Maßnahmen im Einsatz verantwortlich." Das Innenministerium sei "über die zusätzlichen notwendigen Aufklärungsmissionen sowie über die Aufklärungsräume und Strecken vorab nicht informiert" gewesen.
Tornado-Einsatz
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Hintergrund Aufklärungsflugzeug Tornado
Opposition: Laden nicht im Griff
Zuvor hatte auch das Bundesverteidigungsministerium mitgeteilt, dass Minister Franz Josef Jung die fünf zusätzlichen Missionen des Tornado-Geschwaders nicht genehmigt habe. Im Bundestag löste der Fall der "BamS" zufolge Empörung aus. "Die Vorgänge sind bedenklich. Weder Jung noch Caffier geben hier ein gutes Bild ab", sagte der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz dem Blatt. Der Grünen-Abgeordnete Alexander Bonde kritisierte: "Unglaublich, dass so etwas jenseits aller Befehlsstränge passieren kann. Beide Minister haben versagt, weil sie ihren Laden nicht im Griff haben."
Rechtliche Bedenken
Die Tornado-Einsätze während des G8-Gipfels waren wegen hoher Kosten, fehlender Genehmigungen und nicht zuletzt aber wegen rechtlicher Bedenken auf Kritik gestoßen. Die Jets starteten sieben Mal zu Aufklärungsflügen, obwohl Jung nur zwei Missionen genehmigt hatte. Opposition und Teile der SPD warfen dem Minister Inkompetenz und mangelnde Transparenz gegenüber Parlament und Bevölkerung vor. Zudem verstößt der Einsatz nach Auffassung der Kritiker gegen Grundgesetzartikel 35, nach dem der Einsatz von Soldaten im Inland in Friedenszeiten nur bei Unglücken und Naturkatastrophen erlaubt ist. #
Quelle: dpa , AFP
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