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Bundesverwaltungsgericht: Schächten trotz Tierschutzgesetz erlaubt

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Bundesrichter genehmigen das Schächten

23.11.2006, 17:32 Uhr

Trotz eines Verbots im Tierschutzgesetz ist das Schlachten nach islamischen Ritual erlaubt. Unter Verweis auf die Religionsfreiheit ließ der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am Donnerstag in einem Grundsatzurteil das so genannte Schächten von Tieren zu. Die Richter knüpften eine Erlaubnis an strenge Auflagen. Bei Tierschützern löste das Urteil dennoch Enttäuschung und Empörung aus.

Türkischer Metzger setzt sich durch
Damit setzte sich der türkische Metzger Rüstem Altinküpe aus dem hessischen Aßlar nach jahrelangem Rechtsstreit gegen den Lahn-Dill-Kreis durch. Es handelte sich um das erste höchstrichterliche Urteil, nachdem Deutschland 2002 den Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen und zum Staatsziel erklärt hatte.

Tierschützer sind empört
"Dieses Urteil hat zur Folge, dass tausendfaches Tierleid nun auch noch den obersten richterlichen Segen hat", sagte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel. "Das Grundgesetz ist mit Füßen getreten worden", erklärte Mechthild Oertel vom Vorstand der Organisation "ProVieh". Sie warf dem Gericht mangelnde Zivilcourage vor, weil es sich auf die Religionsfreiheit berief. "Die heutige Entscheidung ist ein großer Rückschritt und ein katastrophales Signal für den Tierschutz", sagte die Geschäftsführerin der Stiftung "Vier Pfoten", Marlene Wartenberg.

Gesetz schreibt Betäubung vor
Vertreter der Organisationen hatten ein Verbot des Schächtens gefordert und sich dabei auf das Tierschutzgesetz berufen. Dieses schreibt vor, dass warmblütige Tiere nur nach vorheriger Betäubung geschlachtet werden dürfen. Eine Ausnahmegenehmigung sieht das Gesetz vor, wenn zwingende religiöse Gründe ein betäubungsloses Schächten erforderlich machen. Darauf berief sich Altinküpe: Seine Kundschaft esse nur geschächtetes Fleisch, argumentierte er.

Verfassungsgericht ebnete den Weg
Der sunnitische Moslem lebt seit mehr als 24 Jahren in Deutschland und übt seinen Beruf seit 18 Jahren aus. Er hatte bereits im Januar 2002 vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg erzielt. Mit Verweis auf Religionsfreiheit hatten die Karlsruher Richter das Schächten generell für rechtmäßig erklärt. Nach dem Urteil sind für eine Genehmigung die Regeln derjenigen islamischen Religionsgemeinschaft ausschlaggebend, deren Angehörige der Metzger mit seinem Fleisch versorgt.

Verfassungsänderung nutzte nichts
Diesem Urteil schlossen sich die Leipziger Richter nun an. Die zwischenzeitlich erfolgte Verfassungsänderung stehe dem nicht entgegen, argumentierten sie. Die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz schließe eine Ausnahmegenehmigung für einen moslemischen Metzger zum betäubungslosen Schlachten von Rindern und Schafen nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter Dieter Kley. Wie die Karlsruher Kollegen knüpften sie die Genehmigung aber beispielsweise an die Auflagen, dass das Schächten nur von einer sachkundigen Person ausgeführt werden darf und vom Veterinäramt überwacht werden muss.

Kläger hatte sowieso Genehmigung
Altinküpe zeigte sich erfreut über das Urteil. Bis 1995 hatte er eine Ausnahmegenehmigung für das Schlachten ohne Betäubung. Sie wurde nach einem früheren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in einem anderen Fall nicht mehr erteilt. In Folge dessen kam es zu dem Rechtsstreit zwischen Altinküpe und dem Lahn-Dill-Kreis. So lange dieser andauerte, hatte der Metzger nur eine vorübergehende Genehmigung zum Schächten.


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Quelle: dpa

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