25.01.2012, 17:11 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Videoüberwachung öffentlicher Plätze grundsätzlich für rechtens erklärt. Das Sicherheitsbedürfnis und das Interesse der Polizei an der Verhinderung von Straftaten rechtfertigten Einschnitte in die Grundrechte von Anwohnern und Passanten, entschied das Gericht in Leipzig. Damit unterlag eine Anwohnerin der Hamburger Reeperbahn. Die Polizei hatte die Reeperbahn - ein Kriminalitätsbrennpunkt - seit 2006 mit zwölf Kameras überwacht.
Quelle: dpa
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