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Bundesverfassungsgericht: Persönlichkeitsrecht wichtiger als Tierschutz

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Verfassungsgericht untersagt Holocaust-Vergleich

26.03.2009, 13:54 Uhr

Verbotenes Holocaust-Motiv der Tierschutz-Werbekampagne Verbotenes Holocaust-Motiv der Tierschutz-Werbekampagne

Werbekampagnen mit Holocaust-Vergleichen können das Persönlichkeitsrecht der Juden in Deutschland verletzen und dürfen deshalb gerichtlich verboten werden. Das folgt aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu einer Tierschutzkampagne. Das Karlsruher Gericht billigte das Verbot einer Kampagne der Organisation PETA aus dem Jahr 2004, bei der unter dem Slogan "Der Holocaust auf Ihrem Teller" Bilder von lebenden und toten KZ-Häftlingen neben Aufnahmen aus der Massentierhaltung plakatiert werden sollten.


Der unzulässige Vergleich zwischen "menschlichem, würdenbegabtem Leben" und den Belangen des Tierschutzes führe zu einer "Bagatellisierung und Banalisierung des Schicksals der Holocaustopfer", heißt es in der Entscheidung des Gerichts. Die Aktion von PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) war auf Klage des Zentralrats der Juden vom Kammergericht Berlin untersagt worden.

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Dieses Plakat der PETA-Werbung ist weiter zulässig (Foto: PETA) Dieses Plakat der PETA-Werbung ist weiter zulässig (Foto: PETA)

Menschenwürde nicht verletzt

Zwar sahen die Karlsruher Richter - anders als das Kammergericht - die Aktion nicht als Verletzung der Menschenwürde an - in diesem Fall wäre keinerlei Abwägung mit der Meinungsfreiheit der Tierschützer möglich gewesen. Daraus, dass sich die Kampagne bildlicher Darstellungen schwerer Menschenwürdeverletzungen bediene, sei nicht zu folgern, dass die Tierschützer ihrerseits gegen den Schutz der Menschenwürde verstießen, urteilte das Gericht. Auch wenn die Organisation von der Gleichwertigkeit menschlichen und tierischen Leidens überzeugt sei, liege darin noch "keine verächtlich machende Tendenz".

Besondere moralische Verantwortung

Allerdings kann nach den Worten des Gerichts eine solche Kampagne, ähnlich der Auschwitzlüge, eine "schwere Persönlichkeitsverletzung auch der heute lebenden Juden" darstellen. Denn die hinter der Strafbarkeit der Auschwitzlüge stehende Überlegung lasse sich auch auf diesen Fall übertragen. Danach gehöre zum personalen Selbstverständnis der heute in Deutschland lebenden Juden, als eine durch das Schicksal herausgehobene Personengruppe begriffen zu werden, der gegenüber eine besondere moralische Verantwortung bestehe, heißt es in der Begründung der 1. Kammer des Ersten Senats.

Mensch und Tier vergleichbar?

PETA wollte mit der Kampagne verdeutlichen, dass ihrer Ansicht nach das Leidensempfinden von Mensch und Tier vergleichbar ist und deshalb auf die Nutzung tierischer Produkte verzichtet werden müsse.


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Quelle: AFP , dpa

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