11.02.2011, 14:08 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner. Der Maßstab für den Unterhalt müsse unabhängig davon bestimmt werden, ob der unterhaltspflichtige Partner erneut geheiratet hat.
Maßgeblich seien die Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung, heißt es in dem heute veröffentlichten Beschluss. Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Folgen einer neuen Heirat bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs einbezogen hatte, sei verfassungswidrig.
Im konkreten Fall hatte die Klägerin nach 24 Jahren Ehe zunächst 618 Euro Unterhalt pro Monat von ihrem Ex-Mann bekommen. Als der Mann wieder heiratete, wurde der Unterhalt auf 488 Euro herabgesetzt. Der Grund: Seit 2008 berücksichtigt der Bundesgerichtshof (BGH) bei der Berechnung des Bedarfs auch Unterhaltspflichten gegenüber einem neuen Ehepartner. Das führte regelmäßig dazu, dass der geschiedene Partner weniger Geld bekam.
Das sei nicht zulässig, entschied nun das Bundesverfassungsgericht: Nach dem Gesetz sind die "ehelichen Lebensverhältnisse" Maßstab für den Unterhaltsbedarf. Hierfür sei nach dem Willen des Gesetzgebers der Zeitpunkt der Scheidung maßgeblich. Dem Unterhaltsberechtigten sollte "der erreichte Lebensstandard gesichert und insbesondere sein sozialer Abstieg vermieden werden", so die Richter.
Der Bundesgerichtshof habe sich über dieses Konzept hinweggesetzt, kritisieren die Verfassungsrichter. Anstelle der "ehelichen Lebensverhältnisse" setze der BGH eigenmächtig den Maßstab der "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse". Das überschreite die erlaubten Grenzen der Gesetzesauslegung durch den Richter.
Quelle: dpa
Sandy schrieb:
am 11. Februar 2011 um 14:50:19
(1)
(0)
arme Männer
Ich muss sagen, das die Männer leider immer verloren haben, was für mich nicht in Ordnung ist.
Alle Exfrauen können und
sollten wieder arbeiten gehen und nicht ihren Exmann aus nehmen und auf deren Kosten sich ein schönes Leben machen.
Ich finde die Männer werden von Ihren Exfrauen ausgenutzt, gedehmütigt und in den Ruin getrieben.
Männer lässt euch das nicht gefallen von euren Exfrauen und kämpft für eure Rechte die Ihr auch habt.
Zahlt Unterhalt für eure Kinder die können nichts dafür!!!!!!!
mehr
Kommentar melden
familieaner schrieb:
am 11. Februar 2011 um 14:49:32
(1)
(0)
geld
TRAURIG ! Da wird es noch leichter Familien (Grundstein der Demokratie) zu zerstören - wir schaffen uns jetzt mit Geld schneller ab ....
Kommentar melden
heiner schrieb:
am 11. Februar 2011 um 14:47:55
(0)
(0)
Bei aller Liebe mit der
man in die Ehe gegangen ist,bei einer Scheidung verlieren eigentlich beide.
Wenn man nun um auch Bedürftigkeit zu
vermeiden die Unterhaltssätze anhebt entlastet dies den Staat.
Bei Normalverdiener ist die Scheidung für beide der direkte Weg in die Armut.Die Rentenansprüche werden ausgeglichen was in der Regel heißt,jeder der Beiden bekommen 4-700€ Rente.Den Rest muß die Grundsicherung zahlen denn Miete +NK& Krankenversicherung fressen einen Gutteil davon auf.Angemessen abgeben ja -bei aller Lieb
mehr
Kommentar melden
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Die Mexikanerin Natalia Juarez will mit dem Plakat aufrütteln. zum Video