30.11.2010, 12:02 Uhr
Das Finanzamt darf in Zukunft auch illegal beschaffte Steuerdaten verwenden (Foto: dpa) (Quelle: dpa)
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Nutzung von sogenannten Steuer-CDs durch die Ermittlungsbehörden erlaubt. Der Staat darf also angekaufte Daten für Ermittlungen gegen Steuersünder nutzen, auch wenn diese ursprünglich illegal beschafft worden sind.
Die Richter nahmen eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung nicht zur Entscheidung an und begründeten dies damit, dass sie keine Aussicht auf Erfolg habe. Der erforderliche Anfangsverdacht gegen die Beschwerdeführer stützte sich auf gestohlene Daten der Liechtensteiner LGT-Bank, die ein Informant aus Liechtenstein auf einer CD gebrannt an die Bundesrepublik Deutschland verkauft hatte.
Demnach sollen die Kläger von 2002 bis 2006 zwischen 16.400 und 24.300 Euro Steuern hinterzogen haben. Die daraufhin angeordnete Durchsuchung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verletze nicht das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, erklärten die Verfassungsrichter.
Die drei Richter ließen in dem Kammerbeschluss zwar ausdrücklich offen, ob der Erwerb der Daten möglicherweise rechtswidrig oder gar strafbar gewesen war. Sie verwiesen jedoch auf den Grundsatz, dass Beweismittel nach einer Abwägung im Einzelfall auch dann verwertet werden können, wenn sie auf rechtswidrige Weise erlangt wurden.
Ein Beweisverwertungsverbot bestehe nur, wenn "der absolute Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt ist", so die Richter. Dies sei bei den Bankdaten nicht der Fall: "Es handelt sich vielmehr um Daten über geschäftliche Kontakte der Beschwerdeführer mit Kreditinstituten."
Selbst wenn man unterstelle, dass der Erwerb rechtswidrig war, sei nicht erkennbar, dass es sich "um schwerwiegende, bewusste oder willkürliche Verfahrensverstöße handelt, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer acht gelassen worden sind". Unerheblich sei auch, ob sich der Informant bei der Beschaffung der Daten strafbar gemacht habe: "Beweismittel, die von Privaten erlangt wurden, sind - selbst wenn dies in strafbewehrter Weise erfolgte - grundsätzlich verwertbar."
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. "Wir sind immer davon ausgegangen, dass die Datenlieferung rechtmäßig ist und dass kein Verwertungsverbot besteht", sagte Gewerkschaftschef Dieter. "Das ist jetzt auch bestätigt worden." Insofern sei mit dem Karlsruher Urteil der nötige Rechtsfrieden hergestellt.
Die Ermittlungen hatten in den vergangenen zwei Jahren eine Flut von Selbstanzeigen ausgelöst, weil Steuerbetrüger die Aufdeckung der Straftat befürchteten. Nach Angaben der Steuergewerkschaft summiert sich die Zahl der Selbstanzeigen auf bisher 28 000. Dies spült nachträglich einen Milliardenbetrag in die Staatskassen.
Quelle: AFP , dpa
Paul schrieb:
am 1. Dezember 2010 um 12:23:30
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Na und, ich würds genauso machen!
Das ist für mich einer der schlimmsten Nachrichten in diesem Jahr. Der Staat biegt sich die Gesetze so
wie er sie braucht. Das hatten wir so schon mal. ---Und mal ganz offen, wenn ich diesen Staat betrügen könnte um für mich mehr Geld rauszuholen, na und, ich würds machen! Und viele tausend anderer Menschen machen es auch, siehe Schwarzarbeit. Ist das gleiche nur auf einer etwas geringeren Stufe.
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alpha schrieb:
am 1. Dezember 2010 um 11:39:59
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zu apollo
gebe ich dir ja recht, nur: mit ein bisschen gehirnschmalz müßten unsere beamten/politiker selbst darauf kommen können, dass
z.b.: wenn jemand mio bekommt (nicht verdient) und die höhe des einkommen (öffentl.) bekannt ist, zinseinkommen anfallen müßten (keine reinvestition). wenn aber keine zinsen in der steuererklärung deklariert sind, dann muß da was faul sein! dafür brauche ich keine cd! das zeigt immer, dass überzahlte nullahner am werke sind (oder sie werden von d betrügern zurückgepfiffen)
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apollo schrieb:
am 1. Dezember 2010 um 11:07:32
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steuer cd
endlich geht es diesen vaterlandsverrätern an den kragen (hoffentlich),hier alle sonstigen vorteile nutzen aber keine steuern
zahlen.
pfui.
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