22.02.2011, 13:11 Uhr
Auf deutschen Flughäfen darf demonstriert werden, sagt das Bundesverfassungsgericht (Foto: dpa)
Das Bundesverfassungsgericht hat Demonstrationen im Frankfurter Flughafen erlaubt. Diese Versammlungsfreiheit gilt auch für Bahnhöfe, Häfen oder kommunale Einkaufszentren, wenn sich diese öffentlich genutzten Räume mehrheitlich in staatlichem Besitz befinden, heißt es in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil.
Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit zum Beispiel aus Sicherheitsgründen seien jedoch zulässig. Ob Bürger nun auch etwa in privat geführten Einkaufszentren demonstrieren können, ließ das Gericht offen.
Damit erhielt eine Bürgerin Recht, die 2003 gegen aus ihrer Sicht menschenunwürdige Abschiebungen vom Frankfurter Flughafen demonstriert und dabei in der Abflughalle Handzettel verteilt hatte. Die Fraport AG untersagte ihr das unter Berufung auf ihr Hausrecht und verhängte ein unbefristetes "Flughafenverbot". Die Frau hatte vor den Zivilgerichten erfolglos gegen das Verbot geklagt.
Die Verfassungshüter begründeten nun die Stärkung der Versammlungsfreiheit damit, dass nicht nur der Staat an die Grundrechte und ihre Umsetzung "gebunden" sei. Dies gelte auch für alle Unternehmen, die von der öffentlichen Hand mehrheitlich beherrscht werden. Da die Frankfurter Flughafenbetreiberin Fraport AG zu 52 Prozent dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt gehöre, müsse sich auch die Fraport AG an die Grundrechtsbindung etwa zur Versammlungsfreiheit halten und Demonstrationen auf ihrem Betriebsgelände zulassen.
Einschränkung der Demonstrations- und Meinungsfreiheit seien jedoch zulässig, soweit es für die "Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Flughafenbetriebs" erforderlich sei. Dies gelte jedoch nicht, um lediglich "ein angenehmes Konsumklima zu erhalten", betonte Kirchhof.
Quelle: AFP , dpa
Braunefeldmaus schrieb:
am 22. Februar 2011 um 20:06:08
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Demonstrationen überall
Unsere Richter würden in anderen Ländern keinen Bestand haben, denn ob Kinderlärm unbegrenzt und jederzeit oder
Demonstrationsrecht auf Bahnhöfen und Flugplätzen. Solche Gesetze können nur in kranken Köpfen entstehen. Denn wer denkt an das Gefährdungspotential, wenn gewaltbereite Chaoten auf Bahnhöfen und anderen öffentlichen Einrichtungen "protestieren" dürfen?
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werner schrieb:
am 22. Februar 2011 um 19:42:26
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Demos am Flughafen
was in Deutschland alles erlaubt wird, aufgrund der Demo- und Meinungsfreiheit kann man einfach nicht glauben.
Weiter wie
die Made im Speck bei uns leben, unser Sozialsytem ausnutzen und uns vorschreiben was wir zu tun und zu lassen haben!!!
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Bürger schrieb:
am 22. Februar 2011 um 19:00:47
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Demos im Flughafen
Find ich nur noch armselig was in Deutschland passiert.
Bald tanzt uns jeder Irre auf der Nase rum.
Was sind das für realitätsfremde Richter....
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