19.10.2011, 16:40 Uhr
(Quelle: dapd)
Die Behörden von Bund und Ländern haben in den vergangenen drei Jahren in gut hundert Fällen Spionagesoftware eingesetzt. Alle Sicherheitsbehörden zusammen hätten seit 2009 etwa 35 Mal pro Jahr Trojaner genutzt, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), der "Osnabrücker Zeitung".
Der Einsatz der Trojaner sei erfolgt, "um verschlüsselte Kommunikation am Computer abzugreifen", sagte Uhl. Allein Bayern habe seit 2009 bei Verdacht auf schwere Kriminalität 25 Mal Trojaner eingesetzt. Dabei seien vereinzelt auch Screenshots, also Aufnahmen des Bildschirms, an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet worden.
In der vergangenen Woche hatte die Enttarnung des sogenannten Bundestrojaners durch den Chaos Computer Club (CCC) die Diskussion über die Online-Überwachung erneut angestoßen.
Besonders das Landeskriminalamt (LKA) Schleswig-Holstein steht zurzeit im Fokus einer Debatte um Datensicherheit: Am Dienstag war bekannt geworden, dass die Kieler Staatsschützer zwar nicht den vom CCC bekanntgemachten "Staatstrojaner" verwendeten. In drei Fällen von Schwerkriminalität hatten sie dafür aber eine andere Überwachungssoftware eingesetzt.
Dabei dementiert das LKA, überhaupt einen Trojaner eingesetzt zu haben: "Wir durchsuchen nicht online irgendwelche Rechner. Wir gehen ganz gezielt auf die Felder ein, die Kommunikation betreffen. Je nach richterlichem Beschluss", betonte LKA-Sprecher Uwe Keller. Dies sei ein Unterschied zu Trojanern, da andere Daten auf dem Computer nicht mitgelesen worden seien. Auch handle es sich nicht um ein festes Programm. Vielmehr sei die Software für alle Fälle individuell angefertigt worden.
Schleswig-Holsteins Landesdatenschutzbeauftragter Thilo Weichert forderte am Wochenende vom LKA Aufklärung über den Einsatz von Trojaner-Programmen zur Computerüberwachung. "Wir wollen wissen, in welchem Maße Trojaner eingesetzt wurden, welche Rahmenbedingungen dafür vorlagen und vor allem welche Sicherheitsvorkehrungen dabei beachtet wurden", sagte Weichert.
Es bestehe die Möglichkeit, dass bei der Überwachung "neben der Telefonie auch sämtliche andere Daten des Computers mitgelesen und mitgehört werden können. So etwas ist vom Bundesverfassungsgericht verboten", betonte der Datenschützer.
Auch der CCC bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit der in Schleswig-Holstein eingesetzten Überwachungssoftware. Die Behauptung des Kieler Landeskriminalamts (LKA), das eigene Programm enthalte keine verfassungswidrigen Funktionen, sei bis zu einer "detaillierten Analyse" des Quellcodes "unglaubwürdig", erklärte CCC-Sprecher Frank Rieger.
Er forderte das Kieler LKA auf, den "Trojaner im Quellcode inklusive der angeblich durchgeführten Prüfungsverfahren und -protokolle öffentlich zu machen". Auch der von Bayern als verfassungsgemäß bezeichnete DigiTask-Trojaner enthalte unerlaubte Funktionen. So sei mit diesem Programm "von der Online-Durchsuchung bis zum großen Lausch- und Spähangriff alles möglich", sagte Rieger.
Derweil verteidigte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Chaos Computer Club gegen Kritik des Bundesinnenministers. Das seien keine Chaoten, sondern Experten, sagte die Ministerin dem Magazin "Focus". Der CCC hatte vor einer Woche die Version eines Trojaners zum Abhören von verschlüsselten Telefonaten scharf angeprangert. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) übte deswegen Kritik am CCC. Dieser habe "dem Chaos in seinem Namen alle Ehre gemacht", sagte Friedrich der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Es seien viele Missverständnisse entstanden.
Nach Angaben des Clubs kann die Software mehr als sie nach den Gesetzen und der Rechtsprechung darf: Sie hinterlässt auf dem Computer des Betroffenen gravierende Sicherheitslücken, die Dritte ausnutzen könnten. Im Zentrum der Kritik steht eine Nachladefunktion, mit der die Überwachung eines Computers nach CCC-Angaben bis hin zur äußerst sensiblen Online-Durchsuchung, also der Durchsuchung der Festplatte, ausgeweitet werden kann. CCC-Sprecher Frank Rieger sagte der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", die Nachladefunktion in dem Trojaner sei definitiv funktionsfähig gewesen, aber ihr tatsächlicher Einsatz habe sich nicht nachweisen lassen.
In den Behörden wird nun erwogen, die Software nicht mehr von privaten Unternehmen zu beziehen, sondern selbst zu programmieren. Am Donnerstag wollen die Innenminister von Bund und Ländern über die Zukunft des Trojaner-Einsatzes beraten.
Quelle: dapd , AFP , dpa
Rolf schrieb:
am 16. Oktober 2011 um 18:27:38
(42)
(1)
Gibt es die Verfassung eigentlich noch?
Welche nationale Bedrohung oder welches Menschenleben war eigentlich akut gefährdet bei dem
Pharmaverkäufer der gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben soll? Werden Trojaner bald auch bei einem Kaugummidiebstahl eingesetzt? Da war ja die Staatssicherheit humaner!
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Wessel schrieb:
am 16. Oktober 2011 um 15:30:52
(59)
(1)
Staatliche Monopol auf die Wahrheit
Trojaner erlauben nicht nur Durchsuchen, sondern auch Unterschieben, Manipulieren und Verändern von
Daten auf Computern. Staatsanwaltschaft und Polizei haben so die Möglichkeit, Beweise zu unterschieben, zu verniichten, zu manipullieren. Objektiv u.ohne Risiko späterer Entdeckung. Staatsanwälte -Menschen- müssen Straftaten nachzuweisen. Mit Trojanern als Polizeiwerkzeug werden sie Herr einer für sie selbst nützlichen Wahrheit. Schuld u Unschuld sind so erschaffbar, aber objektiv unerforschbar
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ewald schrieb:
am 16. Oktober 2011 um 15:05:08
(63)
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Stasi
Was die Stasi ,im osten Begonnen hat,, haben sie jetzt im Westen Perfektioniert !!!!
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